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Verfasst am: 28.03.06, 18:07 Titel: Wer trägt Anwaltsgebühren bei Einstellung Strafverfahren?
A. wird vom Finanzamt beschuldigt, Einkommen- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. A. geht daraufhin zum Amtsgericht und erlangt einen Beratungsgutschein für einen Anwalt. Anwalt berät A.
A. setzt sich daraufhin mit dem Finanzamt B. schriftlich erschöpfend auseinanander, negiert den Anhörungstermin und stellt bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle Einstellungsantrag. Finanzamt stellt das eingeleitete Strafverfahren schließlich ein. Anwalt C. stellt zwischenzeitlich A. Rechnung über rd.470,--€, mit dem Hinweis, die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht tritt ebenso wie die Rechtschutzversicherung im Strafverfahren nicht ein. Wie sollte sich A nun verhalten, welche Möglichkeit bleiben ihm?
Danke Toph und beinstrong für die prombten Antworten. Wenn ich die Antworten richtig deute, ist der Steuerpflichtige im Strafverfahren auch bei falschen Anschuldigungen der Willkür der Finanzbehörde ausgesetzt und bleibt auch im Falle des Obsiegens auf seinen eigenen Anwaltskosten hängen.
Wobei das nicht nur im Steuer- sondern im Strafverfahren allgemein gilt. Der Bürger und nicht nur der Steuerbürger ist also generell der Willkür aller staatlicher Stellen ausgesetzt
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.03.06, 15:56 Titel: Re: Wer trägt Anwaltsgebühren bei Einstellung Strafverfahren
NBG hat folgendes geschrieben::
A. wird vom Finanzamt beschuldigt, Einkommen- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben.
Hallo,
auf welcher Basis? Waren tatsächlich Verdachtsmomente gegeben oder lag gar eine Verwechslung vor? Ggf. kommt eine Amtspflichtverletzung in Betracht. Das aber nur, wenn FA bspw. gegen "Klaus-Peter S." ermitteln wollte und dann ein Verfahren gegen "Peter-Klaus S." einleitete...
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