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Frage wegen Anwaltsgebühren

 
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Armi
Gast





BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:12    Titel: Frage wegen Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

ich (Einzelkaufmann - Dienstleistungsvertrag) habe vor 3 Wochen eine Rechnung bekommen, dessen Leistung ich aber abstreite und somit nicht bereit bin zu bezahlen. Dies teilte ich in einem Schreiben mit

Heute kam ein Brief vom Anwalt, der die Rechnung rechtfertigte (bin aber nach wie vor noch anderer Meinung) mit folgenden Gebühren:

1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13RVG´04, Nr. 2400 VV (Wert 1322 Euro). 136,50 Euro
Post-und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG´04 20,- Euro

Ich werde zwar das Schreiben erwidern und diese Gebühren natürlich nicht bezahlen, dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?

Falls nicht, würde ich das natürlich auch noch in dem Erwiderungsschreiben anbringen.

Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?
Wobei ich aber die Zahlung ja schon schriftlich unmittelbar nach Ausstellung verweigert habe......

Danke vorab für Eure Hilfe !
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Pizza
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:37    Titel: Re: Frage wegen Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Armi hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich (Einzelkaufmann - Dienstleistungsvertrag) habe vor 3 Wochen eine Rechnung bekommen, dessen Leistung ich aber abstreite und somit nicht bereit bin zu bezahlen. Dies teilte ich in einem Schreiben mit

Heute kam ein Brief vom Anwalt, der die Rechnung rechtfertigte (bin aber nach wie vor noch anderer Meinung) mit folgenden Gebühren:

1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13RVG´04, Nr. 2400 VV (Wert 1322 Euro). 136,50 Euro
Post-und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG´04 20,- Euro

Ich werde zwar das Schreiben erwidern und diese Gebühren natürlich nicht bezahlen, dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?

Falls nicht, würde ich das natürlich auch noch in dem Erwiderungsschreiben anbringen.

Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?
Wobei ich aber die Zahlung ja schon schriftlich unmittelbar nach Ausstellung verweigert habe......

Danke vorab für Eure Hilfe !



Alles korrekt. Bitte zahl sonst kommt der böse Anwalt !

Liebe Grüße
Mutti
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:52    Titel: Re: Frage wegen Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

> dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?

Ist nach RVG korrekt.

> Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?

Doch. Sie haben die Zahlung ja anscheinend bereits "ernsthaft und endgültig" verweigert. Damit erübrigt sich jede Fristsetzung und Verzug ist sofort begründet.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Armi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, zahlen werde ich auf keinen Fall, da ich die Forderung weiterhin abstreite.

Wäre halt zusätzlich schön gewesen, wenn der Anwalt hier zu viel berechnet hätte und man das hätte anbringen könnte. Aber egal.


Danke für die Hilfe.
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