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Verfasst am: 22.11.04, 12:12 Titel: Frage wegen Anwaltsgebühren
Hallo,
ich (Einzelkaufmann - Dienstleistungsvertrag) habe vor 3 Wochen eine Rechnung bekommen, dessen Leistung ich aber abstreite und somit nicht bereit bin zu bezahlen. Dies teilte ich in einem Schreiben mit
Heute kam ein Brief vom Anwalt, der die Rechnung rechtfertigte (bin aber nach wie vor noch anderer Meinung) mit folgenden Gebühren:
1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13RVG´04, Nr. 2400 VV (Wert 1322 Euro). 136,50 Euro
Post-und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG´04 20,- Euro
Ich werde zwar das Schreiben erwidern und diese Gebühren natürlich nicht bezahlen, dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?
Falls nicht, würde ich das natürlich auch noch in dem Erwiderungsschreiben anbringen.
Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?
Wobei ich aber die Zahlung ja schon schriftlich unmittelbar nach Ausstellung verweigert habe......
Verfasst am: 22.11.04, 12:37 Titel: Re: Frage wegen Anwaltsgebühren
Armi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich (Einzelkaufmann - Dienstleistungsvertrag) habe vor 3 Wochen eine Rechnung bekommen, dessen Leistung ich aber abstreite und somit nicht bereit bin zu bezahlen. Dies teilte ich in einem Schreiben mit
Heute kam ein Brief vom Anwalt, der die Rechnung rechtfertigte (bin aber nach wie vor noch anderer Meinung) mit folgenden Gebühren:
1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13RVG´04, Nr. 2400 VV (Wert 1322 Euro). 136,50 Euro
Post-und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG´04 20,- Euro
Ich werde zwar das Schreiben erwidern und diese Gebühren natürlich nicht bezahlen, dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?
Falls nicht, würde ich das natürlich auch noch in dem Erwiderungsschreiben anbringen.
Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?
Wobei ich aber die Zahlung ja schon schriftlich unmittelbar nach Ausstellung verweigert habe......
Danke vorab für Eure Hilfe !
Alles korrekt. Bitte zahl sonst kommt der böse Anwalt !
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.04, 12:52 Titel: Re: Frage wegen Anwaltsgebühren
> dennoch scheint mir diese Gebührenberechnung grundsätzlich zu hoch - oder sind sie doch korrekt?
Ist nach RVG korrekt.
> Da die Rechnung erst 3 Wochen alt ist, bin ich eigentlich noch nicht mal im Bezug?
Doch. Sie haben die Zahlung ja anscheinend bereits "ernsthaft und endgültig" verweigert. Damit erübrigt sich jede Fristsetzung und Verzug ist sofort begründet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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