Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unfall bei Fahrt zur Feuerwehr
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unfall bei Fahrt zur Feuerwehr

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
markus27031988
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 20:55    Titel: Unfall bei Fahrt zur Feuerwehr Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war gestern auf dem Weg zur Feuerwehrübung. Hier passierte allerdings ein Unfall.
Meine Frage ist nun ob ich im Rahmen der Unfallversicherung versichert bin und welche Ansprüche ich nun habe.

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht, dass ich die Frage erschöpfend beantworten könnte, aber ich denke, es macht einen Unterschied, ob man hauptamtlich oder freiwillig bei der Feuerwehr tätig ist bzw. den Dienst als Wehrersatzdienst leistet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr wahrscheinlich besteht Versicherungsschutz.

1. hauptberuflich bei Feuerwehr: nach " 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII als Beschäftigter

2. ehrenamtlich nach : § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII
"Kraft Gesetzes sind versichert.... Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen...

Versichert über die gesetzliche Unfallversicherung ist nur der Personenschaden, wenn Du Dich also dabei verletzt hast. Ist aber die Brille oder ein anderes "Körperersatzstück" dabei kaputt gegangen und man hat noch ein paar andere Kratzer (Unfallspuren), wird in dem Falle auch die Brille in Grenzen (dazu)bezahlt.

Übernommen wird generell die Heilbehandlung, es brauchen bei einem Arbeitsunfall keine Zuzahlungen geleistet werden, notwendige Fahrkosten zu Ärzten werden erstattet (Antrag), verbleibende Unfallfolgen evtl. mit Rentenzahlungen entschädigt, bei Hauptberuflichen kommt nach 6 Wochen Lohnfortzahlung und weiterer Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld (statt Krankengeld wie sonst bei anderen Erkrankungen). Weitere Leistungen sind möglich.

Zuständig wäre der Unfallversicherungsträger, bei dem die Feuerwehr Mitglied ist. Normalerweise läuft alles automatisch, wenn die Ärzte Bescheid wissen, dass es ein Arbeitsunfall ist. Ansonsten bei der Berufsgenossenschaft (oder hier wahrscheinlich Unfallkasse) nachfragen.

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markus27031988
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

mir selbst ist zum glück nichts passiert, mir geht es mehr um den am Auto entstandenen Schaden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat dann weder was mit der privaten noch mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun.
Ansprüche wie bei anderen Auto-Unfällen an die gegnerische Versicherung stellen.

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

mal bei der feuerwehr nachfragen ob eine dienstreise rahmenversicherung besteht. in dieser können dienstfahrten mit dem privaten pkw auch bsp. kaskoversicherungen gedeckt werden.
Nach oben
Jazzmaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach dem Wehführer melden, der gibt das als Sachschaden weiter.. In der Regel wird sowas bezahlt, sofern man auf dem Weg zu nem Dienstabend, nem Einsatz oder ner Übung ist.. Winken

Wurde mir zumindest bei der Grundausbildung beigebracht Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Frage ist doch zuallererst:

Ist der Kfz-Unfall eigen- oder fremdverschuldet.
Bei Fremdverschulden ist die Rechtslage glasklar, da benötigt man keine Dienstreisekasko oder ähnliches.
Bei Eigenverschulden bitte -wie schon angesprochen- mal mit dem "Dienstherren" reden und hartnäckig nachbohren.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markus27031988
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für eure antworten, habe mittlerweile die mitteilung bekommen, dass die reparaturkosten übernommen werden. vielen dank für eure antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.