| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
markus27031988 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 33
|
Verfasst am: 28.03.06, 20:55 Titel: Unfall bei Fahrt zur Feuerwehr |
|
|
Hallo,
ich war gestern auf dem Weg zur Feuerwehrübung. Hier passierte allerdings ein Unfall.
Meine Frage ist nun ob ich im Rahmen der Unfallversicherung versichert bin und welche Ansprüche ich nun habe.
Vielen Dank |
|
| Nach oben |
|
 |
vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
|
Verfasst am: 28.03.06, 20:59 Titel: |
|
|
| Nicht, dass ich die Frage erschöpfend beantworten könnte, aber ich denke, es macht einen Unterschied, ob man hauptamtlich oder freiwillig bei der Feuerwehr tätig ist bzw. den Dienst als Wehrersatzdienst leistet. |
|
| Nach oben |
|
 |
Astrid69 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 608 Wohnort: Magdeburg
|
Verfasst am: 29.03.06, 06:58 Titel: |
|
|
Sehr wahrscheinlich besteht Versicherungsschutz.
1. hauptberuflich bei Feuerwehr: nach " 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII als Beschäftigter
2. ehrenamtlich nach : § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII
"Kraft Gesetzes sind versichert.... Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen...
Versichert über die gesetzliche Unfallversicherung ist nur der Personenschaden, wenn Du Dich also dabei verletzt hast. Ist aber die Brille oder ein anderes "Körperersatzstück" dabei kaputt gegangen und man hat noch ein paar andere Kratzer (Unfallspuren), wird in dem Falle auch die Brille in Grenzen (dazu)bezahlt.
Übernommen wird generell die Heilbehandlung, es brauchen bei einem Arbeitsunfall keine Zuzahlungen geleistet werden, notwendige Fahrkosten zu Ärzten werden erstattet (Antrag), verbleibende Unfallfolgen evtl. mit Rentenzahlungen entschädigt, bei Hauptberuflichen kommt nach 6 Wochen Lohnfortzahlung und weiterer Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld (statt Krankengeld wie sonst bei anderen Erkrankungen). Weitere Leistungen sind möglich.
Zuständig wäre der Unfallversicherungsträger, bei dem die Feuerwehr Mitglied ist. Normalerweise läuft alles automatisch, wenn die Ärzte Bescheid wissen, dass es ein Arbeitsunfall ist. Ansonsten bei der Berufsgenossenschaft (oder hier wahrscheinlich Unfallkasse) nachfragen.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
markus27031988 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 33
|
Verfasst am: 29.03.06, 09:35 Titel: |
|
|
| mir selbst ist zum glück nichts passiert, mir geht es mehr um den am Auto entstandenen Schaden. |
|
| Nach oben |
|
 |
Astrid69 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 608 Wohnort: Magdeburg
|
Verfasst am: 29.03.06, 10:58 Titel: |
|
|
Das hat dann weder was mit der privaten noch mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun.
Ansprüche wie bei anderen Auto-Unfällen an die gegnerische Versicherung stellen.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
denotto Gast
|
Verfasst am: 29.03.06, 11:28 Titel: |
|
|
| mal bei der feuerwehr nachfragen ob eine dienstreise rahmenversicherung besteht. in dieser können dienstfahrten mit dem privaten pkw auch bsp. kaskoversicherungen gedeckt werden. |
|
| Nach oben |
|
 |
Jazzmaster Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Ostfriesland
|
Verfasst am: 29.03.06, 18:56 Titel: |
|
|
Einfach dem Wehführer melden, der gibt das als Sachschaden weiter.. In der Regel wird sowas bezahlt, sofern man auf dem Weg zu nem Dienstabend, nem Einsatz oder ner Übung ist..
Wurde mir zumindest bei der Grundausbildung beigebracht  |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 29.03.06, 19:10 Titel: |
|
|
Frage ist doch zuallererst:
Ist der Kfz-Unfall eigen- oder fremdverschuldet.
Bei Fremdverschulden ist die Rechtslage glasklar, da benötigt man keine Dienstreisekasko oder ähnliches.
Bei Eigenverschulden bitte -wie schon angesprochen- mal mit dem "Dienstherren" reden und hartnäckig nachbohren. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
markus27031988 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 33
|
Verfasst am: 30.03.06, 20:00 Titel: |
|
|
hallo,
danke für eure antworten, habe mittlerweile die mitteilung bekommen, dass die reparaturkosten übernommen werden. vielen dank für eure antworten. |
|
| Nach oben |
|
 |
|