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earthling FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 88
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Verfasst am: 31.03.06, 16:12 Titel: Was zum Teufel ist denn "GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG" |
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Als ich heute auf meinem Konto der wohl bekanntesten Bank geschaut habe, laß ich Folgendes:
30.03.06 30.03.06 SPK M-THÜR
SPK M-THÜR GV **********
GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG
VORG.****
****** -5,00
Ich habe wegen der Nettiquette einige Nummern unkenntlich gemacht.
Erstens weis ich garnicht was die nachgeforscht haben, noch habe ich einen Auftrag dafür erteilt. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
MFG
Earthling |
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Gast
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Verfasst am: 31.03.06, 16:15 Titel: |
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Das Naheliegenste ist doch wohl erstmal die Bank zu fragen was es damit auf sich hat oder? |
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earthling FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 88
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Verfasst am: 31.03.06, 16:18 Titel: |
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Nein, ich werde der Bank gleich einen Denkzettel verpassen und denen die Anwaltsgebühren übernehmen lassen. Ich habe gerade einen Artikel gefunden:
- Gebühren für Lastschriftrückgabe
- Gebühren für Übertragung eines Wertpapierdepots
- Gebühren für Freistellungsaufträge
- Gebühren für Einzahlung und Abhebung von Bargeld
- Gebühr für Nachforschung
- Gebühr für den Auslandseinsatz von EC- und Kreditkarten
- Gebühr für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union
- Gebühren für Buchungsreklamationen
- Entgelte für Kontoauskünfte
Diese Gebühren sind laut BGH unrechtmäßig und eins von diesen Dingen trifft auf mich zu. Ich war im Ausland und habe dort Geld abgehoben. Ich meine die sollten doch nun wissen, dass Sie es nicht dürfen und machen es trotzdem. Ob da schon eine strafbewerte Unterlassungserklärung existiert wo die für jeden Verstoß eine saftige Strafe zahlen müssen auch wenn diesen ein anderer Bankkunde gestellt hat? |
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Gast
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Verfasst am: 31.03.06, 17:16 Titel: |
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Machen Sie was Sie wollen. Viel Spaß bei der Begleichung der Anwaltsrechnung sollte sich rausstellen das die Gebühr berechtigt ist. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 01.04.06, 06:23 Titel: |
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Da wird sich der Anwalt aber freuen, wegen 5 EURO. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 01.04.06, 18:07 Titel: |
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Hallo,
earthling hat folgendes geschrieben:: | Ich habe gerade einen Artikel gefunden:
- Gebühren für Lastschriftrückgabe
- Gebühren für Übertragung eines Wertpapierdepots
- Gebühren für Freistellungsaufträge
- Gebühren für Einzahlung und Abhebung von Bargeld
- Gebühr für Nachforschung
- Gebühr für den Auslandseinsatz von EC- und Kreditkarten
- Gebühr für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union
- Gebühren für Buchungsreklamationen
- Entgelte für Kontoauskünfte
Diese Gebühren sind laut BGH unrechtmäßig |
Was man im Internet nicht alles für Artikel findet.
Ich vermute, der nächste Anwaltsbrief geht dann gegen den Autor dieses Artikels, der offensichtlich über ein ausgeprägtes Halbwissen verfügt.
Ich würde sage: Eine der Aussagen ist, so wie zitiert, richtig. 2 sind völlig falsch. Die anderen sind unter bestimmten Voraussetzungen zutreffend.
Eine gute Basis, einen Anwalt loszuschicken. |
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earthling FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 88
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Verfasst am: 01.04.06, 21:03 Titel: |
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Also ich habe den Artikel hier gefunden:
h t t p://w w w .ansahl.com/eblog/index.php/weblog/gebuehrenabzocke-der-banken-und-sparkassen/
Das würde ja eigentlich heißen, dass die 5 Euro Gebühr für Rücklastschriften ungültig sind?! Diese werden doch meist von Versicherungen an die Versicherungsnehmer weitergegeben, wenn wieder mal das Konto nicht gedeckt war... |
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hjb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03.04.06, 08:19 Titel: |
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Hallo,
ich kann Ihnen nur drei Ratschläge geben:
- fragen Sie Ihre Bank, was das mit der Nachforschung auf sich hat
- vertrauen Sie nicht allen, die schreien, Banken sind Abzocker und dieses oder jenes sei nicht berechtigt. Das ist etwas komplizierter (z.B. das mit den Gebühren für Rücklastschriften, da gibt es hier mehrere Threads). Selbstverständlich ist es richtig, dass der BGH den Banken da in den letzten Jahren einige "Zähne" gezogen hat.
- Lassen Sie den Anwalt zunächst weg. (Falls Sie überhaupt einen gefunden haben, der hier in den Ring steigt). Stellen Sie sich mal vor, die Gebühr ist berechtigt, weil Sie tatsächlich irgendeine Nachforschung in Auftrag gegeben haben. Kann auch schon etwas her sein. Das wäre nicht nur hochnotpeinlich, wenn man da vorher bitterböse Briefe geschrieben hat, man hätte auch die Anwaltskosten zu tragen, und die sind ein Vielfaches von 5 Euro.
Wenn die Bank sagt "das haben wir aus Lust und Laune belastet", können Sie den Anwalt ja immernoch engagieren.
Gruss Hans-Jürgen
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 03.04.06, 18:45 Titel: |
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Kurze Vermutung: Haben Sie sich Duplikate von Kontoauszügen anfertigen lassen? Nicht dass es viele Leute gebe die Ihre Auszüge nicht ordnungsgemäß aufbewahren ...  |
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earthling FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 88
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Verfasst am: 05.04.06, 12:29 Titel: |
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Vielen Dank für Eure netten Antworten.
Das Problem hat sich aufgelöst, der Fehler lag bei mir. Es wurde tatsächlich ein Nachforschungsauftrag eingeleitet, aber vom zweiten Kontoinhaber. Da es schon länger her war, hatte er sich auf meine Frage hin nicht sofort erinnert.
Also dann nix für ungut
Earthling |
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