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recht.de :: Thema anzeigen - Was zum Teufel ist denn "GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG"
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Was zum Teufel ist denn "GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG"

 
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earthling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 16:12    Titel: Was zum Teufel ist denn "GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG" Antworten mit Zitat

Als ich heute auf meinem Konto der wohl bekanntesten Bank geschaut habe, laß ich Folgendes:

30.03.06 30.03.06 SPK M-THÜR
SPK M-THÜR GV **********
GEBÜHR FÜR NACHFORSCHUNG
VORG.****
****** -5,00

Ich habe wegen der Nettiquette einige Nummern unkenntlich gemacht.

Erstens weis ich garnicht was die nachgeforscht haben, noch habe ich einen Auftrag dafür erteilt. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

MFG
Earthling
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Naheliegenste ist doch wohl erstmal die Bank zu fragen was es damit auf sich hat oder?
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earthling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich werde der Bank gleich einen Denkzettel verpassen und denen die Anwaltsgebühren übernehmen lassen. Ich habe gerade einen Artikel gefunden:

- Gebühren für Lastschriftrückgabe
- Gebühren für Übertragung eines Wertpapierdepots
- Gebühren für Freistellungsaufträge
- Gebühren für Einzahlung und Abhebung von Bargeld
- Gebühr für Nachforschung
- Gebühr für den Auslandseinsatz von EC- und Kreditkarten
- Gebühr für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union
- Gebühren für Buchungsreklamationen
- Entgelte für Kontoauskünfte

Diese Gebühren sind laut BGH unrechtmäßig und eins von diesen Dingen trifft auf mich zu. Ich war im Ausland und habe dort Geld abgehoben. Ich meine die sollten doch nun wissen, dass Sie es nicht dürfen und machen es trotzdem. Ob da schon eine strafbewerte Unterlassungserklärung existiert wo die für jeden Verstoß eine saftige Strafe zahlen müssen auch wenn diesen ein anderer Bankkunde gestellt hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Machen Sie was Sie wollen. Viel Spaß bei der Begleichung der Anwaltsrechnung sollte sich rausstellen das die Gebühr berechtigt ist.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird sich der Anwalt aber freuen, wegen 5 EURO.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

earthling hat folgendes geschrieben::
Ich habe gerade einen Artikel gefunden:

- Gebühren für Lastschriftrückgabe
- Gebühren für Übertragung eines Wertpapierdepots
- Gebühren für Freistellungsaufträge
- Gebühren für Einzahlung und Abhebung von Bargeld
- Gebühr für Nachforschung
- Gebühr für den Auslandseinsatz von EC- und Kreditkarten
- Gebühr für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union
- Gebühren für Buchungsreklamationen
- Entgelte für Kontoauskünfte

Diese Gebühren sind laut BGH unrechtmäßig


Was man im Internet nicht alles für Artikel findet. Lachen

Ich vermute, der nächste Anwaltsbrief geht dann gegen den Autor dieses Artikels, der offensichtlich über ein ausgeprägtes Halbwissen verfügt. Lachen

Ich würde sage: Eine der Aussagen ist, so wie zitiert, richtig. 2 sind völlig falsch. Die anderen sind unter bestimmten Voraussetzungen zutreffend.

Eine gute Basis, einen Anwalt loszuschicken.
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earthling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe den Artikel hier gefunden:

h t t p://w w w .ansahl.com/eblog/index.php/weblog/gebuehrenabzocke-der-banken-und-sparkassen/

Das würde ja eigentlich heißen, dass die 5 Euro Gebühr für Rücklastschriften ungültig sind?! Diese werden doch meist von Versicherungen an die Versicherungsnehmer weitergegeben, wenn wieder mal das Konto nicht gedeckt war...
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann Ihnen nur drei Ratschläge geben:
- fragen Sie Ihre Bank, was das mit der Nachforschung auf sich hat
- vertrauen Sie nicht allen, die schreien, Banken sind Abzocker und dieses oder jenes sei nicht berechtigt. Das ist etwas komplizierter (z.B. das mit den Gebühren für Rücklastschriften, da gibt es hier mehrere Threads). Selbstverständlich ist es richtig, dass der BGH den Banken da in den letzten Jahren einige "Zähne" gezogen hat.
- Lassen Sie den Anwalt zunächst weg. (Falls Sie überhaupt einen gefunden haben, der hier in den Ring steigt). Stellen Sie sich mal vor, die Gebühr ist berechtigt, weil Sie tatsächlich irgendeine Nachforschung in Auftrag gegeben haben. Kann auch schon etwas her sein. Das wäre nicht nur hochnotpeinlich, wenn man da vorher bitterböse Briefe geschrieben hat, man hätte auch die Anwaltskosten zu tragen, und die sind ein Vielfaches von 5 Euro.

Wenn die Bank sagt "das haben wir aus Lust und Laune belastet", können Sie den Anwalt ja immernoch engagieren.

Gruss Hans-Jürgen
***
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Vermutung: Haben Sie sich Duplikate von Kontoauszügen anfertigen lassen? Nicht dass es viele Leute gebe die Ihre Auszüge nicht ordnungsgemäß aufbewahren ... Auf den Arm nehmen
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earthling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure netten Antworten.
Das Problem hat sich aufgelöst, der Fehler lag bei mir. Es wurde tatsächlich ein Nachforschungsauftrag eingeleitet, aber vom zweiten Kontoinhaber. Da es schon länger her war, hatte er sich auf meine Frage hin nicht sofort erinnert.

Also dann nix für ungut Winken
Earthling
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