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Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Zu Hause
Verfasst am: 02.04.06, 12:58 Titel: Wasserschaden ohne eindeutige Schuld
Mieter A schläft nachts tief und fest und hört das Rauschen des Wasserhahnes, an dem normalerweise die Waschmaschine angeschlossen wird, nicht, da die Tür zum Schlafzimmer verschlossen ist. (Der Wasserhahn war vermutlich verklebt, da er lange nicht benutzt wurde (ca. 6 Monate) und keine Waschmaschine angeschlossen war.)
Die Mieter B unter ihm versuchen, ihn per Türklingel wachzubekommen, da das Wasser in der Wohnung von Mieter A ca. 1,5 cm hoch steht und bereits durch die Decke läuft. Ohne Erfolg. Erst durch einen Anruf (Telefon neben dem Bett) kann Mieter A geweckt werden und er den Wasserhahn zudrehen.
(Anzumerken ist, daß Mieter A ca. 100 Minuten vor dem Bemerken des Wasserdurchtritts ins untere Geschoß auf dem WC gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Wasser ausgetreten.)
Beseitigung der ersten Schäden erfolgt durch die Mieter sowie den Vermieter. Am nächsten Tag werden die Gebäudeversicherung des Vermieters sowie die Haftpflichtversicherung des Mieters A informiert. Da der nächste Tag aber Samstag ist, werden beide Parteien auf Montag vertröstet
Durch den Vermieter wird in der Folgewoche eine Trocknungsfirma mit der Trockenlegung beauftragt. Mieter A leiht bereits am Samstag eigenhändig ein Trockengerät aus.
Der Wasserhahn wird durch den Versicherungsvertreter des Vermieters zur Gebäudeversicherung geschickt, um ihn prüfen zu lassen, ob eine evtl. Verklebung stattfand - lt. dem Sachverständigen ist der Hahn technisch i.O. - Gebäudeversicherung ist der Meinung, daß Mieter A den Hahn aufgedreht hat - dies ist aber definitiv nicht der Fall!
Die Haftpflichtversicherung von Mieter A tritt nur für den aufgekommenen Schaden ein, wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat - dies trifft nicht zu, da er den Hahn nie benutzt hat und somit auch die Funktionstüchtigkeit nicht festgestellt werden konnte.
Wer ist nun hier schuld?
Welche Versicherung muß für den Schaden aufkommen oder müssen sich Vermieter und Mieter untereinander einigen - notfalls auch gerichtlich? _________________ "Punk ist eine Sache der Einstellung: sich von anderen abzugrenzen und zu sagen, ich bin ich und ich will nicht so sein wie du. Darum geht es im Punk, und nicht darum, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen und den Clown zu spielen!"
Joey Ramone, RIP
In einem Prozess wird ein Gutachter prüfen müssen ob der Hahn auf oder zu oder verklebt war. Dafür gibt es Gutachter. Je nachdem was da rauskommt zahl der eine oder der andere oder Sie
Klagen Sie gegen die eine versicherung und verkünden der zweiten ebenfalls den Streit.
Wenn der Wasserhahn nicht verklebt war (noch nie von sowas gehört) dann zahlen Sie den Schaden denn Sie haben den aufgedreht. Würde ich so auch glauben.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Also grundsätzlich zahlt erstmal die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung des Gebäudeeigentümers. Den das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist sollte ja wohl klar sein. Vorsatz des Mieters oder eine grobe Fahrlässigkeit wäre vom Versicherer zu beweisen.
Dann die Frage: Wir die Versicherungsprämie auf die Nebenkosten umgelegt? Falls ja ist der Regreß nach meinem Wissen ausgeschlossen, obwohl hier in letzter Zeit die OLG`s umdenken.
Wenn es zum Regreß kommt auf die PHV (inkl. Mietsachschaden-Deckung) des Mieters verweisen. Alle Schreiben des Gebäude-VR sofort weiterleiten (Kopien behalten). Die PHV wehrt ungerechtfertige Ansprüche ab und tritt im Versicherungsfall ein.
Und nicht vergessen: Den Schaden am Eigentum des Mieters der Hausrat-Versicherung melden. Die kommt ja eh noch wegen dem Leitungswasser-Teilungsabkommen ins Spiel... _________________ MfG,
Duisburger
In einem Prozess wird ein Gutachter prüfen müssen ob der Hahn auf oder zu oder verklebt war. Dafür gibt es Gutachter. Je nachdem was da rauskommt zahl der eine oder der andere oder Sie
Klagen Sie gegen die eine versicherung und verkünden der zweiten ebenfalls den Streit.
Wenn der Wasserhahn nicht verklebt war (noch nie von sowas gehört) dann zahlen Sie den Schaden denn Sie haben den aufgedreht. Würde ich so auch glauben.
Klaus
Hi bei mir ist der Schlauch der Waschmaschine geplatzt, riesen Sauerei,
Vers. hat abgelehnt, weil laut Vertag nur Festleitungen, nicht wasserführende Schläuche
versichert sind
Hi bei mir ist der Schlauch der Waschmaschine geplatzt, riesen Sauerei,
Vers. hat abgelehnt, weil laut Vertag nur Festleitungen, nicht wasserführende Schläuche
versichert sind
AleXander
Für die Gebäudeversicherung trifft das zu mit den Festleitungen. Aber wenn dem Mieter der Wasserschlauch von der
Waschmaschiene platzt, tritt für eigenen Schäden die Hausrat ein und für Schaden an anderen Sachen die Private Haftpflicht.
Früher war es in der Hausrat so, das Wasserschäden nur bei Schmutzwasseraustritt versichert war. Leitungswasserschäden nicht.
Aber man hatte ja einen guten Versicherungsvertreter.
MfG Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest.
Früher war es in der Hausrat so, das Wasserschäden nur bei Schmutzwasseraustritt versichert war. Leitungswasserschäden nicht.
Aber man hatte ja einen guten Versicherungsvertreter.
Früher war es in der Hausrat so, das Wasserschäden nur bei Schmutzwasseraustritt versichert war. Leitungswasserschäden nicht.
Aber man hatte ja einen guten Versicherungsvertreter.
MfG Frantek
war das nicht genau umgekehrt ?
Puuuh jetzt haste mich ins Schwitzen gebracht und ich will mich nicht damit festlegen.
Es ist schon zu lange her und die Verträge haben sich da bedeutent geändert. Es kann durchaus sein so wie Du es sagst.
MfG Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest.
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