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Verfasst am: 03.04.06, 19:22 Titel: Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten
Hallo Zusammen,
ich habe gelesen das nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz der „EURO“ das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland ist.
Wie verhält es sich bei dem Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten?
Diese sollen i.d.R. überwiesen werden, da das Abrechnungssystem der Ordnungsämter so ausgelegt ist.
Da ich nicht verpflichtet bin ein Konto zu führen könnte ich demnach ein Verwarnungsgeld bar vorlegen oder per Post zusenden.
Sollte dies das Ordnungsamt nicht akzeptieren müsste das Verfahren doch eingestellt werden?
Liege ich da falsch? Was ist die gesetzliche Grundlage in diesem Fall?
Als ich vor etlichen Jahren mal ein Verwarnungsgeld zahlen sollte, teilte mir die Polizei im Bescheid mit: man könne entweder überweisen oder bei jeder Dienststelle im Bezirk des Polizeipräsidiums XY in bar einzahlen. Ob sich da etwas geändert hat oder ob es regional verschieden ist, weiß ich nicht.
Das Ordnungsamt ist meist eine städtische Behörde. Und eigentlich hat jede Stadt eine Stadtkasse. Man könnte mal mit dem Bescheid dorthin gehen und Bargeld anbieten.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.04.06, 21:34 Titel:
Eine Einzahlung auf ein fremdes Konto ist auch ohne den Besitz eines eigenen Kontos möglich. Dürfte also kein "echtes Argument" sein... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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