Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
strong
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 19:22    Titel: Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe gelesen das nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz der „EURO“ das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland ist.

Wie verhält es sich bei dem Bezahlen von Ordnungswidrigkeiten?

Diese sollen i.d.R. überwiesen werden, da das Abrechnungssystem der Ordnungsämter so ausgelegt ist.

Da ich nicht verpflichtet bin ein Konto zu führen könnte ich demnach ein Verwarnungsgeld bar vorlegen oder per Post zusenden.
Sollte dies das Ordnungsamt nicht akzeptieren müsste das Verfahren doch eingestellt werden?

Liege ich da falsch? Was ist die gesetzliche Grundlage in diesem Fall?


Viele Grüße

strong
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Als ich vor etlichen Jahren mal ein Verwarnungsgeld zahlen sollte, teilte mir die Polizei im Bescheid mit: man könne entweder überweisen oder bei jeder Dienststelle im Bezirk des Polizeipräsidiums XY in bar einzahlen. Ob sich da etwas geändert hat oder ob es regional verschieden ist, weiß ich nicht.

Das Ordnungsamt ist meist eine städtische Behörde. Und eigentlich hat jede Stadt eine Stadtkasse. Man könnte mal mit dem Bescheid dorthin gehen und Bargeld anbieten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Einzahlung auf ein fremdes Konto ist auch ohne den Besitz eines eigenen Kontos möglich. Dürfte also kein "echtes Argument" sein...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
müsste das Verfahren doch eingestellt werden?
Lachen Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.