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Jura-Studium als Rentner z. B. Gaststudent?

 
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Gampe Siegfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Schwandorf, Bayern

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 14:58    Titel: Jura-Studium als Rentner z. B. Gaststudent? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe Interesse ein Jura-Studium in meinem Alter (62) zu beginnen.

1) Welche vorraussetzung muss ich mitbringen um zugelassen zu werden?


2) Ist son etwas als Gaststudent möglich?


Mit freundlichen Grüssen
S.Gampe
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dem genannten Wohnort nach vermute ich mal daß das hier weiterführt:

http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Verwaltung/Abteilung-I/Referat-I-3/Gasthoerer.htm
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können sich auch selbstverständlich als ordentlicher Studierender einschreiben.
Voraussetzung ist lediglich das Abitur.

In Niedersachsen ist es allerdings so, dass für Studierende über einer bestimmten Altersgrenze Sondergebühren pro Semester erhoben werden.
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derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Auch ich bin schon Mitte 40 und spiele mit dem Gedanken, auf meine alten Tage noch mal zu studieren (Jura). Mein FH-Studium habe ich auch erst Mitte 30 absolviert. Was mich ein wenig stört sind die Referendar--Zeiten, wenn ich als "alter Sack" da in Lehrlingsmanier durch die Abteilungen der Gerichte huschen soll. Habe zwar keine Komplexe, aber irgendwie komisch wäre dies schon. Selbst wenn ich mein Studium erst Mitte 50 abschließen sollte, so könnte ich (theoretisch) dennoch mindestens 10 Jahre als Anwalt arbeiten. Persönlich kenne ich einige Anwälte, die auch noch mit über 70 aktiv sind.
Schade finde ich, dass -zumindest in meinem Bundesland Baden-Württemberg- nicht der Abschluss "Diplom-Jurist" nach der Zwischenprüfung abgelegt werden kann, dann wäre das Studium -sollte man es nicht ganz durchziehen können- nicht ganz für die Katz.
Grundsätzlich finde ich es nicht schlecht, wenn man sich im fortgeschrittenen Alter nochmals für ein Studium einschreibt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch jüngere Studenten von der Lebenserfahrung älterer Mitstudenten profitieren können. Und: Die gelegentlich zu hörenden Vorwürfe "die Alten sollen den Jungen doch nicht die Studienplätze wegnehmen" scheinen auch haltlos, da es nur wenige Alte wagen, spät ein Studium aufzunehmen und wenn, dan ziehen sie es auch meistens durch, was das Ganze dann wieder "legitimieren" dürfte. Ein ordentliches Studium würde ich einem Gasthörer- oder Seniorenstudium auf jeden Fall vorziehen, da dei Motivation (auch wegen der Zielvorgabe)dabei sicher höher ist und der stetige Austausch mit jüngeren Menschen auch für "die Alten" m.E. einen enormen Gewinn an Lebensqualität mit sich bringt.
mfg
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