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PRIVATE Krankenversicherung will Entbindung nicht übernehmen

 
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:31    Titel: PRIVATE Krankenversicherung will Entbindung nicht übernehmen Antworten mit Zitat

Person A ist seit dem 01.09.05 bei einer privaten (Beamten)versicherung privat krankenversichert.
Der Vertrag wurde am 08.08.05 unterschrieben und Ende August die Aufnahme in die PKV bestätigt.
Person A ist schwanger, hat am 19.09.05 von der bestehenden Schwangerschaft erfahren.
Im Antrag wurde nach Schwangerschaft gefragt und verneint.
Nun stellt sich heraus, dass eine WARTEZEIT VON 8 Monaten bei ENTBINDUNGEN in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgeschrieben ist. (Ein zufälliger Anruf bei der Versicherung hat dies ergeben)
Diese endet am 30.04.05.

Was passiert jedoch, wenn das Kind schon vor dem errechneten Entbindungstermin (20.05) geboren wird? Hat A eine Chance auf übernahme der Leistungen, wenn das Kind zu früh kommt?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nur mal so: bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich die Bedingungen durchlesen - gerade bei Versicherungsverträgen.
Dann wäre die Wartezeit bei Schwangerschaften nicht "durch Zufall" herausgekommen, da diese ausdrücklich in den Bedingungen steht.
Wenn das Kind vor dem Ablauf der Wartezeit kommt: Immer dran denken, dass das Wichtigste ist, dass das Kind gesund ist.
Da sollten die Kosten der Entbindung nicht so ins Gewicht fallen.
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Hinweis-
ich hatte mir die Versicherungsbedingungen des 10-Seitigen Vertrages durchgelesen, aber wie sie sicherlich wissen überliest man schnell etwas, beziehungsweise denkt man da nicht sofort daran.
Ihr Beitrag hat mir wirklich "sehr" geholfen- nochmals vielen Dank...
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also ganz so schlimm stellt sich der Fall nicht dar.

Bestand denn vor der Verbeamtung kein Versicherungsschutz bei einer GKV?

Wenn ein unmittelbarer Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung stattgefunden hat, dann werden die Wartezeiten darauf angerechnet.

Sprich, wenn Sie vorher x Jahre gesetzlich krankenversichert waren und der PKV darüber einen entsprechenden Nachweis zusenden, besteht ab Beginn der PKV tariflicher Versicherungsschutz Ausrufezeichen

Ein entsprechender Hinweis müßte auch in Ihrer Versicherungspolice zu finden sein.

Die entsprechende Regelung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen § 3 Absatz 5
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war zuvor schon privat Krankenversichert als Beamtenanwärterin.

***Jedoch hat sich jetzt alles zum positiven gewandt***

Habe heute ein Schreiben (nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe) von der Versicherung erhalten, dass sie die Entbindungskosten doch übernimmt!!! Lachen
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

beschwerde? mit welchem grund haben sie sich beschwert?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Potreli hat folgendes geschrieben::
Ich war zuvor schon privat Krankenversichert als Beamtenanwärterin.

***Jedoch hat sich jetzt alles zum positiven gewandt***

Habe heute ein Schreiben (nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe) von der Versicherung erhalten, dass sie die Entbindungskosten doch übernimmt!!! Lachen


Alles Gute für die Entbindung und vor allem Gesundheit für Mutter und Kind Lachen

b2t: wieso hat die VR den nun eingelenkt?
_________________
MfG,
Duisburger

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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich auch nicht.

Es wurde eine falsche Auskunft von der Versicherung erteilt und von Einlenken kann da doch gar keine Rede sein *kopfkratz*

Naja, wie dem auch sei. Alles Gute für die bevorstehende Entbindung Smilie
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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