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Potreli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 49
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Verfasst am: 06.04.06, 11:31 Titel: PRIVATE Krankenversicherung will Entbindung nicht übernehmen |
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Person A ist seit dem 01.09.05 bei einer privaten (Beamten)versicherung privat krankenversichert.
Der Vertrag wurde am 08.08.05 unterschrieben und Ende August die Aufnahme in die PKV bestätigt.
Person A ist schwanger, hat am 19.09.05 von der bestehenden Schwangerschaft erfahren.
Im Antrag wurde nach Schwangerschaft gefragt und verneint.
Nun stellt sich heraus, dass eine WARTEZEIT VON 8 Monaten bei ENTBINDUNGEN in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgeschrieben ist. (Ein zufälliger Anruf bei der Versicherung hat dies ergeben)
Diese endet am 30.04.05.
Was passiert jedoch, wenn das Kind schon vor dem errechneten Entbindungstermin (20.05) geboren wird? Hat A eine Chance auf übernahme der Leistungen, wenn das Kind zu früh kommt? |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 07.04.06, 07:07 Titel: |
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Hallo,
nur mal so: bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich die Bedingungen durchlesen - gerade bei Versicherungsverträgen.
Dann wäre die Wartezeit bei Schwangerschaften nicht "durch Zufall" herausgekommen, da diese ausdrücklich in den Bedingungen steht.
Wenn das Kind vor dem Ablauf der Wartezeit kommt: Immer dran denken, dass das Wichtigste ist, dass das Kind gesund ist.
Da sollten die Kosten der Entbindung nicht so ins Gewicht fallen. |
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Potreli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 49
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Verfasst am: 07.04.06, 10:57 Titel: |
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Vielen Dank für den Hinweis-
ich hatte mir die Versicherungsbedingungen des 10-Seitigen Vertrages durchgelesen, aber wie sie sicherlich wissen überliest man schnell etwas, beziehungsweise denkt man da nicht sofort daran.
Ihr Beitrag hat mir wirklich "sehr" geholfen- nochmals vielen Dank... |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 07.04.06, 16:32 Titel: |
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Also ganz so schlimm stellt sich der Fall nicht dar.
Bestand denn vor der Verbeamtung kein Versicherungsschutz bei einer GKV?
Wenn ein unmittelbarer Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung stattgefunden hat, dann werden die Wartezeiten darauf angerechnet.
Sprich, wenn Sie vorher x Jahre gesetzlich krankenversichert waren und der PKV darüber einen entsprechenden Nachweis zusenden, besteht ab Beginn der PKV tariflicher Versicherungsschutz
Ein entsprechender Hinweis müßte auch in Ihrer Versicherungspolice zu finden sein.
Die entsprechende Regelung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen § 3 Absatz 5 _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld  |
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Potreli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 49
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Verfasst am: 08.04.06, 14:26 Titel: |
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Ich war zuvor schon privat Krankenversichert als Beamtenanwärterin.
***Jedoch hat sich jetzt alles zum positiven gewandt***
Habe heute ein Schreiben (nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe) von der Versicherung erhalten, dass sie die Entbindungskosten doch übernimmt!!!  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 08.04.06, 21:29 Titel: |
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beschwerde? mit welchem grund haben sie sich beschwert? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 08.04.06, 21:56 Titel: |
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| Potreli hat folgendes geschrieben:: | Ich war zuvor schon privat Krankenversichert als Beamtenanwärterin.
***Jedoch hat sich jetzt alles zum positiven gewandt***
Habe heute ein Schreiben (nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe) von der Versicherung erhalten, dass sie die Entbindungskosten doch übernimmt!!!  |
Alles Gute für die Entbindung und vor allem Gesundheit für Mutter und Kind
b2t: wieso hat die VR den nun eingelenkt? _________________ MfG,
Duisburger
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 08.04.06, 23:58 Titel: |
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Verstehe ich auch nicht.
Es wurde eine falsche Auskunft von der Versicherung erteilt und von Einlenken kann da doch gar keine Rede sein *kopfkratz*
Naja, wie dem auch sei. Alles Gute für die bevorstehende Entbindung  _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld  |
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