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Verfasst am: 13.04.06, 14:08 Titel: Fachanwalt, welche Qualifikation wie nachweisen???
Ich suchte und fand Fachanwälte über den lokalen Suchdienst der Anwaltskammer im www, habe diese aber noch nicht persönlich kennengelernt, weil sie u.a. 400Km entfernt sind.
Frage; wer ist/darf sich Fachanwalt nennen, Qualifikation??
Mit freundlichen Grüßen von Erika & Helmut
Verfasst am: 13.04.06, 14:48 Titel: Re: Fachanwalt, welche Qualifikation wie nachweisen???
hesixvs hat folgendes geschrieben::
Ich suchte und fand Fachanwälte über den lokalen Suchdienst der Anwaltskammer im www, habe diese aber noch nicht persönlich kennengelernt, weil sie u.a. 400Km entfernt sind.
Frage; wer ist/darf sich Fachanwalt nennen, Qualifikation??
Mit freundlichen Grüßen von Erika & Helmut
Theoriekurs, Mindestanzahl von Fällen aus dem Fachgebeit, die innerhalb bestimmter Zeit behandelt worden sein müssen, regelmäßiger Besuch von Bildungsveranstaltungen zum Thema. Genaueres hängt vom konkreten Fachanwaltsthema ab.
"Fachanwalt" ist vor allem ein Indikator, dass der Betreffende ein gewisses Grundwissen zum Themenbereich hat und auch ein Grundmaß an praktischer Erfahrung. Üblicherweise gibt es auch Anwälte, die das ohne den Titel haben, aus Laiensicht bring das allerdings das Problem mit sich, dass man oft in noch größerem Maß die "Katze im Sack" kauft. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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