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Verfasst am: 13.04.06, 13:48 Titel: Gewährleistungsansprüche nach Auflösung einer Einzelfirma
Hallo,
wenn ich etwas bei einer Einzelfirma gekauft habe, kann ich dann auch Gewährleistungsansprüche nach der Auflösung der Firma gegen den ehemaligen Inhaber persönlich geltend machen?
die Antwort ist "ja", weil Vertragsparter des Kaufvertrags hier der Inhaber des Einzelunternehmens ("Einzelfirma") geworden ist. Die Rechte und Pflichten eines Verkäufers treffen also ihn, egal, ober er sein Unternehmen fortführt oder nicht.
Zum Verständnis noch folgendes
Zitat:
HGB § 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und
die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Spielt es dann für die Zulässigkeit der Klage oder die Passivlegitimation überhaupt eine Rolle, ob der ehemalige Firmeninhaber der nicht mehr existierenden Firma Z als "Herr XY" oder als "Herr XY als Inhaber der Firma Z" verklagt wird, wenn es diese Firma nicht mehr gibt bzw. was hat es für Folgen, wenn man ihn dann trotzdem noch als Inhaber verklagt?
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