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Verfasst am: 15.04.06, 12:46 Titel: Anwendung der Vorschriften aus dem BayVwZVG
Hallo,
ich habe eine eher grundsätzliche frage zum (bayerischen Verwaltungsrecht)....
Kann ich einen Paragraphen aus dem BayVwZVG ohne weiteres anwenden oder muss ich immer erst einen Verweis aus dem Bundes VwVG finden?
Verfasst am: 18.04.06, 13:17 Titel: Re: Anwendung der Vorschriften aus dem BayVwZVG
*clarisse hat folgendes geschrieben::
Kann ich einen Paragraphen aus dem BayVwZVG ohne weiteres anwenden oder muss ich immer erst einen Verweis aus dem Bundes VwVG finden?
Beide Gesetze haben einen unterschiedlichen Anwendungsbereich.
Für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die eine Bundesbehörde erlassen hat, ist das (Bundes-)VwVG anzuwenden. Vgl.
Zitat:
VwVG § 1 Vollstreckbare Geldforderungen
(1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren
juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses
Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
...
Dagegen gilt für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die von Landesbehörden und sonstigen Behörden (die nicht Bundesbehörden sind) erlassen wurden, das jeweilige Landes-VwVG.
Auf Bundes- und auf Landesebene gibt es daneben noch Spezialvorschriften in anderen Gesetzen.
Schauen Sie doch mal an den Anfang des BayVwZVG, da muß etwas von "Geltungsbereich" o. ä. stehen (ich habe kein Exemplar vorliegen und im Internet auch keinen Text gefunden).
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