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Corrado5502 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 20.04.06, 10:32 Titel: Auto zerkratzt |
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Am Ostermontag wurde A von einem kleinen 9 jährigen die Komplette Beifahrerseite mit nem Skateboard zerkratzt ( sowie ein Laguna und ein 306 ),
Der Besitzer des Laguna hatte das gerade zufällig gesehen und konnte den Jungen stellen, Polizei kam und hat alles aufgenommen, die Eltern des Jungen kamen hinzu und teilten mit das sie eine Privathaftpflicht besitzen.
A ist dann Gestern zum Lackierer und hat einen Kostenvoranschlag geholt: 1123 Euro.
Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.
Gruß Bjoern
http://img100.imageshack.us/my.php?image=14rg.jpg
http://img100.imageshack.us/my.php?image=29bj2.jpg
http://img118.imageshack.us/my.php?image=37st.jpg
Der Laguna:
http://img118.imageshack.us/my.php?image=41mv1.jpg |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 20.04.06, 10:40 Titel: Re: Auto zerkratzt |
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| Corrado5502 hat folgendes geschrieben:: |
Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.Gruß Bjoern
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Ich denke eher nicht, da es nicht Rechtens ist sich am Schadensfall zu bereichern...
Sie könnten höchstens einen Kostenvoranschlag(den Sie ja schon haben) und die Wertminderung wegen der Optik geltend machen...
Den Betrag der dann für eine Komplettlackierung benötigt wird dann durch diese Beträge geschmälert...
Ideelle Werte werden meines Wissens von Versicherungen eben (noch) nicht erstattet...
Grüßle Dookie! |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 20.04.06, 10:55 Titel: |
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Wieso sollte man einen Unterschied sehen? Es kann doch mit Perleffektlack lackiert werden Ich hab mir die Bilder nicht angesehen, gehe aber wg deines Usernamens davon aus, dass es sich um einen VW Corrado handelt. Über VW lässt sich der Originallack von jeder Werkstatt beziehen... (Selbst ausprobiert bei meinem früheren Golf 2, der hatte auch die schwarze Metalliclackierung).
PS: Es wird wahrscheinlich eher Abzüge geben, als dass mehr als der Kostenvoranschlag drin ist. Neuer Lack gilt im allgemeinen als Wertverbesserung, die von der Entschädigungszahlung abgezogen wird (12 Jahre altes Fahrzeug mit 12 Jahre altem Lack ist weniger wert als 12 Jahre altes Fahrzeug mit neuem Lack). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 20.04.06, 11:13 Titel: |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: |
PS: Es wird wahrscheinlich eher Abzüge geben, als dass mehr als der Kostenvoranschlag drin ist. Neuer Lack gilt im allgemeinen als Wertverbesserung, die von der Entschädigungszahlung abgezogen wird (12 Jahre altes Fahrzeug mit 12 Jahre altem Lack ist weniger wert als 12 Jahre altes Fahrzeug mit neuem Lack). |
Hi ihuehn
ich meinte eigentlich eher die Wertminderung die besteht, wenn das Fahrzeug nur halbseitig lackiert werden würde, da man dies ja dann anscheinend sehen würde...
Nicht also, dass das Auto komplett lackiert wird... dann wäre natürlich keine Wertminderung vorhanden, was ich genau so sehe...  |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 20.04.06, 11:28 Titel: Re: Auto zerkratzt |
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| Corrado5502 hat folgendes geschrieben:: | Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist. |
der perleffeckt lack wird noch nicht so lange drauf sein das man einen unterschied (ausgebleicht/ klarlack abgenutzt etc) sehen wird. außerdem gibt es bestimmt einen farbcode od. eben denjenigen der die farbe gemischt hat. somit müsste sich die farbe zum. bis auf wirklich minimalste abweichungen identisch sein. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 20.04.06, 11:30 Titel: |
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Hallo
Wie ich schon sagte, man wird den Unterschied m. E. nicht sehen (vorausgesetzt, es macht eine Fachwerkstatt).
Das "PS" war für den Threadersteller gedacht (der sich schonmal eher auf Abzüge als auf mehr Geld einstellen soll)  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 20.04.06, 12:00 Titel: |
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grundsätzlich kann A die fachgerechte lackierung der beschädigten teile (!) verlangen. eine komplettlackierung wird sicher niemand erstatten...
fachgerecht kann auch bedeuten, das nur die ober- oder unterseite des jeweiligen teils lackiert wird. man mus snicht zwangsläufig eine komplette tür lackieren, wegene inem kratzer.
ob und in welcher höhe ggf. abzüge "neu für alt" vorgenommen werden, kann ein sachverständiger ermitteln.
ansonsten werden farbunterschiede wohl tatsächlich nicht entstehen. es wird beilackiert und es gibt methoden, den lack an den bisherigen anzugleichen.
wobei ich mir nicht vorstellen kann, das A das 12 jahre alte fahrzeug überhaupt lackieren lassen wird. wenn dann also eine abrechnung nach kostenvoranschlag/gutachten erfolgt, bekommt er nur den nettowert ersetzt (ggf. abzgl. abzüge neu für alt). ein farbunterschied tritt dann ja auch gar nicht ein...
weiter ist zu überlegen, ob hier nicht schon ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten ist. abhängig vom gesamtzustand und von der kilometerleistung ist das bei einem 12 jahre alten fahrzeug nicht auszuschließen. dann würde nur anspruch auf wiederbeschaffungswert abzgl. restwert bestehen...
wie hat der junge denn den schadenfall konkret verursacht, wenn man fragen darf? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 20.04.06, 12:12 Titel: Re: Auto zerkratzt |
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| Corrado5502 hat folgendes geschrieben:: | | A ist dann Gestern zum Lackierer und hat einen Kostenvoranschlag geholt: 1123 Euro. (...) A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist. | Ich behaupte mal, der Unterschied wird eher aufgrund der 12 Jahre als aufgrund des Perleffektlackes zu sehen sein. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Lackierer in dem Kostenvoranschlag noch genügend Luft hat, um die nicht neulackierten Teile zu polieren. Damit dürfte das Problem relativ einfach lösbar sein.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 20.04.06, 13:43 Titel: Re: Auto zerkratzt |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Lackierer in dem Kostenvoranschlag noch genügend Luft hat, um die nicht neulackierten Teile zu polieren. Damit dürfte das Problem relativ einfach lösbar sein.  |
So ist es wahrscheinlich  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Londarius FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 21.04.06, 09:30 Titel: |
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Hoffen wir nur, dass es sich um ein "normal" entwickeltes Kind handelt, dass das nötige Unrechtsbewusstsein gegenüber seinem Handeln besitzt, denn sollte das nicht der Fall sein, braucht man sich über die Höhe der Erstattung nur wenig Gedanken machen. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.04.06, 10:09 Titel: |
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| Londarius hat folgendes geschrieben:: | | Hoffen wir nur, dass es sich um ein "normal" entwickeltes Kind handelt, dass das nötige Unrechtsbewusstsein gegenüber seinem Handeln besitzt, denn sollte das nicht der Fall sein, braucht man sich über die Höhe der Erstattung nur wenig Gedanken machen. |
dann müsste man aber immer noch eine Aufsichtspflichtverletung der Eltern prüfen. Schadenersatzanspruch ist auch bei mangelnder Einsichtsfähigkeit des über 7-jährigen nicht von vornherein ausgeschlossen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Londarius FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 21.04.06, 10:46 Titel: |
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| Zitat: | | dann müsste man aber immer noch eine Aufsichtspflichtverletung der Eltern prüfen. Schadenersatzanspruch ist auch bei mangelnder Einsichtsfähigkeit des über 7-jährigen nicht von vornherein ausgeschlossen. |
Dies ist sicherlich richtig, aber wie die Gerichte in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren entschieden haben sollte bekannt sein, nämlich selten zu Gunsten des Anspruchstellers, da der Nachweis für die Ausfsichtspflichtsverletzung doch recht schwer zu erbringen ist.
Es soll auch nicht heißen, dass dem Kind das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt, es sollte lediglich ein kleiner mahnender Finger gewesen sein, bevor das Geld gezählt wird. Immerhin haben hier Gerichte in jüngster Vergangenheit erst Urteile zugunsten von Anspruchstellern gefällt. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden. |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 21.04.06, 13:36 Titel: |
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beor ichs malwieder vergesse wird die versicherung wahrscheinlich eh die smartrepair variante "vorschlagen" b.z.w nur diese bezahlen wollen.
u. als kleiner einwurf, wenn ichs richtig in erinnerung habe, kostet der liter perleffektlack ca. 3000€ u. mehr _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Qualle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 236
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Verfasst am: 25.04.06, 19:17 Titel: Erst mit der Haftpflichtversicherung absprechen. |
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Es kann sein, das die Haftpfichtversicherung den Schaden abschmettert und dies auch vor Gericht durchsetzt.( Kind beschädigt mit Fahrrad PKW und Haftpflicht lehnt ab)
Also erst Kostenübernahme vereinbaren und ggf. Rechtsanwalt aufsuchen. |
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