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Auto zerkratzt

 
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Corrado5502
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:32    Titel: Auto zerkratzt Antworten mit Zitat

Am Ostermontag wurde A von einem kleinen 9 jährigen die Komplette Beifahrerseite mit nem Skateboard zerkratzt ( sowie ein Laguna und ein 306 ),

Der Besitzer des Laguna hatte das gerade zufällig gesehen und konnte den Jungen stellen, Polizei kam und hat alles aufgenommen, die Eltern des Jungen kamen hinzu und teilten mit das sie eine Privathaftpflicht besitzen.

A ist dann Gestern zum Lackierer und hat einen Kostenvoranschlag geholt: 1123 Euro.

Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.

Gruß Bjoern

http://img100.imageshack.us/my.php?image=14rg.jpg

http://img100.imageshack.us/my.php?image=29bj2.jpg

http://img118.imageshack.us/my.php?image=37st.jpg

Der Laguna:

http://img118.imageshack.us/my.php?image=41mv1.jpg
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:40    Titel: Re: Auto zerkratzt Antworten mit Zitat

Corrado5502 hat folgendes geschrieben::

Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.Gruß Bjoern


Ich denke eher nicht, da es nicht Rechtens ist sich am Schadensfall zu bereichern...

Sie könnten höchstens einen Kostenvoranschlag(den Sie ja schon haben) und die Wertminderung wegen der Optik geltend machen...

Den Betrag der dann für eine Komplettlackierung benötigt wird dann durch diese Beträge geschmälert...
Ideelle Werte werden meines Wissens von Versicherungen eben (noch) nicht erstattet...

Grüßle Dookie!
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte man einen Unterschied sehen? Es kann doch mit Perleffektlack lackiert werden Frage Ich hab mir die Bilder nicht angesehen, gehe aber wg deines Usernamens davon aus, dass es sich um einen VW Corrado handelt. Über VW lässt sich der Originallack von jeder Werkstatt beziehen... (Selbst ausprobiert bei meinem früheren Golf 2, der hatte auch die schwarze Metalliclackierung).

PS: Es wird wahrscheinlich eher Abzüge geben, als dass mehr als der Kostenvoranschlag drin ist. Neuer Lack gilt im allgemeinen als Wertverbesserung, die von der Entschädigungszahlung abgezogen wird (12 Jahre altes Fahrzeug mit 12 Jahre altem Lack ist weniger wert als 12 Jahre altes Fahrzeug mit neuem Lack).
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::

PS: Es wird wahrscheinlich eher Abzüge geben, als dass mehr als der Kostenvoranschlag drin ist. Neuer Lack gilt im allgemeinen als Wertverbesserung, die von der Entschädigungszahlung abgezogen wird (12 Jahre altes Fahrzeug mit 12 Jahre altem Lack ist weniger wert als 12 Jahre altes Fahrzeug mit neuem Lack).



Hi ihuehn Smilie

ich meinte eigentlich eher die Wertminderung die besteht, wenn das Fahrzeug nur halbseitig lackiert werden würde, da man dies ja dann anscheinend sehen würde...

Nicht also, dass das Auto komplett lackiert wird... dann wäre natürlich keine Wertminderung vorhanden, was ich genau so sehe... Sehr glücklich
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:28    Titel: Re: Auto zerkratzt Antworten mit Zitat

Corrado5502 hat folgendes geschrieben::
Nun die Frage, es muss die Komplette Beifahrerseite von A lackiert werden....A stellt sich vor das das bei nem 12 Jahre alten Auto doch sehr bescheiden aussieht.
Gibt es für A die möglichkeit ne komplettlackierung rauszuholen?
A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.


der perleffeckt lack wird noch nicht so lange drauf sein das man einen unterschied (ausgebleicht/ klarlack abgenutzt etc) sehen wird. außerdem gibt es bestimmt einen farbcode od. eben denjenigen der die farbe gemischt hat. somit müsste sich die farbe zum. bis auf wirklich minimalste abweichungen identisch sein.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Wie ich schon sagte, man wird den Unterschied m. E. nicht sehen (vorausgesetzt, es macht eine Fachwerkstatt).

Das "PS" war für den Threadersteller gedacht (der sich schonmal eher auf Abzüge als auf mehr Geld einstellen soll) Smilie
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich kann A die fachgerechte lackierung der beschädigten teile (!) verlangen. eine komplettlackierung wird sicher niemand erstatten...
fachgerecht kann auch bedeuten, das nur die ober- oder unterseite des jeweiligen teils lackiert wird. man mus snicht zwangsläufig eine komplette tür lackieren, wegene inem kratzer.

ob und in welcher höhe ggf. abzüge "neu für alt" vorgenommen werden, kann ein sachverständiger ermitteln.

ansonsten werden farbunterschiede wohl tatsächlich nicht entstehen. es wird beilackiert und es gibt methoden, den lack an den bisherigen anzugleichen.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, das A das 12 jahre alte fahrzeug überhaupt lackieren lassen wird. wenn dann also eine abrechnung nach kostenvoranschlag/gutachten erfolgt, bekommt er nur den nettowert ersetzt (ggf. abzgl. abzüge neu für alt). ein farbunterschied tritt dann ja auch gar nicht ein...

weiter ist zu überlegen, ob hier nicht schon ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten ist. abhängig vom gesamtzustand und von der kilometerleistung ist das bei einem 12 jahre alten fahrzeug nicht auszuschließen. dann würde nur anspruch auf wiederbeschaffungswert abzgl. restwert bestehen...

wie hat der junge denn den schadenfall konkret verursacht, wenn man fragen darf?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:12    Titel: Re: Auto zerkratzt Antworten mit Zitat

Corrado5502 hat folgendes geschrieben::
A ist dann Gestern zum Lackierer und hat einen Kostenvoranschlag geholt: 1123 Euro. (...) A denkt den Unterschied von Beifahrer und Fahrerseite wird man sicherlich sehen können da es ein Perleffektlack ist.
Ich behaupte mal, der Unterschied wird eher aufgrund der 12 Jahre als aufgrund des Perleffektlackes zu sehen sein. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Lackierer in dem Kostenvoranschlag noch genügend Luft hat, um die nicht neulackierten Teile zu polieren. Damit dürfte das Problem relativ einfach lösbar sein. Winken
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 13:43    Titel: Re: Auto zerkratzt Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Lackierer in dem Kostenvoranschlag noch genügend Luft hat, um die nicht neulackierten Teile zu polieren. Damit dürfte das Problem relativ einfach lösbar sein. Winken


Lachen So ist es wahrscheinlich Winken
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Londarius
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffen wir nur, dass es sich um ein "normal" entwickeltes Kind handelt, dass das nötige Unrechtsbewusstsein gegenüber seinem Handeln besitzt, denn sollte das nicht der Fall sein, braucht man sich über die Höhe der Erstattung nur wenig Gedanken machen.
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Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Londarius hat folgendes geschrieben::
Hoffen wir nur, dass es sich um ein "normal" entwickeltes Kind handelt, dass das nötige Unrechtsbewusstsein gegenüber seinem Handeln besitzt, denn sollte das nicht der Fall sein, braucht man sich über die Höhe der Erstattung nur wenig Gedanken machen.


dann müsste man aber immer noch eine Aufsichtspflichtverletung der Eltern prüfen. Schadenersatzanspruch ist auch bei mangelnder Einsichtsfähigkeit des über 7-jährigen nicht von vornherein ausgeschlossen.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Londarius
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dann müsste man aber immer noch eine Aufsichtspflichtverletung der Eltern prüfen. Schadenersatzanspruch ist auch bei mangelnder Einsichtsfähigkeit des über 7-jährigen nicht von vornherein ausgeschlossen.


Dies ist sicherlich richtig, aber wie die Gerichte in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren entschieden haben sollte bekannt sein, nämlich selten zu Gunsten des Anspruchstellers, da der Nachweis für die Ausfsichtspflichtsverletzung doch recht schwer zu erbringen ist.

Es soll auch nicht heißen, dass dem Kind das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt, es sollte lediglich ein kleiner mahnender Finger gewesen sein, bevor das Geld gezählt wird. Winken Immerhin haben hier Gerichte in jüngster Vergangenheit erst Urteile zugunsten von Anspruchstellern gefällt.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

beor ichs malwieder vergesse wird die versicherung wahrscheinlich eh die smartrepair variante "vorschlagen" b.z.w nur diese bezahlen wollen.

u. als kleiner einwurf, wenn ichs richtig in erinnerung habe, kostet der liter perleffektlack ca. 3000€ u. mehr
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 19:17    Titel: Erst mit der Haftpflichtversicherung absprechen. Antworten mit Zitat

Es kann sein, das die Haftpfichtversicherung den Schaden abschmettert und dies auch vor Gericht durchsetzt.( Kind beschädigt mit Fahrrad PKW und Haftpflicht lehnt ab)
Also erst Kostenübernahme vereinbaren und ggf. Rechtsanwalt aufsuchen.
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