Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schlüssel gestohlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schlüssel gestohlen
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:53    Titel: Schlüssel gestohlen Antworten mit Zitat

A hat eine PKV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.

Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.

Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:59    Titel: Re: Schlüssel gestohlen Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
A hat eine PKV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.

Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.

Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war?


PKV = Private - Kranken - Versicherung???
Oder eine PHV = Private- Haftpflicht -Versicherung
Oder meinen Sie eine ( Private ) Kasko Versicherung?

Falls letzteres gemeint ist? Ist dies eine Voll- oder Teilkasko?

Nix für ungut aber ich finde den Text leicht verwirrend... Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:13    Titel: Entschuldigung! Antworten mit Zitat

Pardon - Tippfehelr, es muss natürlich PHV PrivtHaftpflichtversicherung heißen, alles andere wäre ja Blödsinn Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schaden müsste im Rahmen der Schlüsselverlust-Deckung der PHV versichert sein.

Man sollte natürlich mal genau die entsprechenden Besonderen Bedingungen lesen; die können je nach Versicherer abweichend sein.

Ich hab grad welche vor mir liegen, da steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen wegen Grober Fahrlässigkeit oder von besonderen Aufbewahrungsvorschriften. Aber wie gesagt, im Einzelfall kann das auch anders sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:22    Titel: Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

Die Standardbedingungen sind bei allen PHVs gleich, es gibt nur punktuelle Vebesserungen bei bestimmten Tarifen, wie z.B. den Einschluss von Schlüsselverlust.

Die Frage zeilt darauf ab, dass eine Haftpflicht ja nur bei VERSCHULDEN des Versicherten eintreten muss. Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:23    Titel: Re: Schlüssel gestohlen Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
A hat eine PHV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.

Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.

Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war?


Ich denke ja, da grobe Fahrlässigkeit in der HV mitversichert ist.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass es sich um keinen Vorsatz handelt Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

@Mogli

Misst du warst schneller... Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:29    Titel: Verschulden? Antworten mit Zitat

Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

da seh ich ebenfalls das problem...wo liegt das verschulden, wenn ein verschlossener PKW aufgebrochen wird?
eine PHV leistet ja auch nur, wenn fahrlässig oder vorsätzlich blabla...

ist es fahrlässig, einen schlüssel im auto liegen zu lassen? ich persönlich würde grundsätzlich sagen: nein.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:32    Titel: Re: Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
Die Standardbedingungen sind bei allen PHVs gleich, es gibt nur punktuelle Vebesserungen bei bestimmten Tarifen, wie z.B. den Einschluss von Schlüsselverlust.?


Die Standardbedingungen (AHB) sind gleich, da hast du recht. Die Besonderen Bedingungen für die PHV sollten auch noch gleich sein, sofern es sich um den "normalen" Deckungsumfang handelt. Aber bei den sonstigen Einschlüssen, wie z.B. Schlüselverlust, würde ich nicht mehr drauf wetten, dass hier jeder die gleichen Formulierungen verwendet.


willa hat folgendes geschrieben::

Die Frage zeilt darauf ab, dass eine Haftpflicht ja nur bei VERSCHULDEN des Versicherten eintreten muss. Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war?


Würde ich schon bejahen. Verschulden würde nach meiner Meinung nur dann nicht vorliegen, wenn man die Schlüssel unmittelbar bei sich getragen hat (z.B. in der Hosentasche) und durch Trickdiebstahl, Taschendiebstahl entwendet wurden.

Aber wenn man Schlüssel im Auto liegen lässt - egal ob sichtbar oder im handschuhfach - dann ist das nach meiner Meinung fahrlässig. Es sollte bekannt sein, dass Autos gelegentlich aufgebrochen werden können und dabei auch der Inhalt des Handschuhfachs durchsucht wird.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:37    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
eine PHV leistet ja auch nur, wenn fahrlässig oder vorsätzlich blabla...

ist es fahrlässig, einen schlüssel im auto liegen zu lassen? ich persönlich würde grundsätzlich sagen: nein.



Wie jetzt Smilie ?
Die Haftpflicht leistet doch m.E. auch noch bei grober Fahrlässigkeit, oder Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:51    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
Danke!


bezieht sich das "Danke" jetzt auf mein Statement von 13.32 Uhr?

talla sieht´s andersrum. und talla hat ´ne Menge Erfahrung in Haftpflicht-Schaden. Das war nur MEINE Meinung. (ich kann mich aber nicht dran erinnern, dass ich hier jemals eine andre Meinung vertreten hätte als talla. War diesmal anscheinend Premiere)

Wie das ausgehen wird, is noch nicht raus....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube es spielt garkeine rolle ob fahrlässig oder grobfahrlässig. versichert ist der VERLUST des schlüssels bzw. der daraus entstehende schaden( hier austausch der schliessanlage). vorsatz natürlich immer ausgeschlossen.

aus dem webauftritt eines grossen versicherers

Zitat:
Baustein "Privater & Dienstlicher Schlüsselverlust"
Zusatzbaustein "Privater & Dienstlicher Schlüsselverlust" für die Privat-Haftpflichtversicherung:
Wer als Angestellter dienstliche Schlüssel mitnimmt, sollte gegen Schlüsselverlust versichert sein. Denn mit dem Verlust von Schlüsseln, wie z.B. von Türen, steht mitunter die Sicherheit einer ganzen Firma auf dem Spiel. Solche Fälle sichern wir mit bis zu 10.000 EUR ab. Darüber hinaus stehen bis zu 10.000 EUR für den Verlust der privaten Schlüssel zur Verfügung.
Nach oben
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

die haftpflicht leistet bei grober und bei leichter fahrlässigkeit...vorsatz ist ja ohnehin ausgeschlossen.

so 100% sicher bin ich mir damit auch nicht, das ist heir nur meine meinung. es gibt wohl auch die meinungen, das es zumindest leicht fahrlässig ist, schlüssel im auto liegen zu lassen, weil eigentlich immer damit zu rechnen sei, das ein auto aufgebrochen wird.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.