| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
|
Verfasst am: 20.04.06, 11:53 Titel: Schlüssel gestohlen |
|
|
A hat eine PKV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.
Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.
Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war? |
|
| Nach oben |
|
 |
Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
|
Verfasst am: 20.04.06, 11:59 Titel: Re: Schlüssel gestohlen |
|
|
| willa hat folgendes geschrieben:: | A hat eine PKV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.
Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.
Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war? |
PKV = Private - Kranken - Versicherung???
Oder eine PHV = Private- Haftpflicht -Versicherung
Oder meinen Sie eine ( Private ) Kasko Versicherung?
Falls letzteres gemeint ist? Ist dies eine Voll- oder Teilkasko?
Nix für ungut aber ich finde den Text leicht verwirrend...  |
|
| Nach oben |
|
 |
willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:13 Titel: Entschuldigung! |
|
|
Pardon - Tippfehelr, es muss natürlich PHV PrivtHaftpflichtversicherung heißen, alles andere wäre ja Blödsinn  |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:17 Titel: |
|
|
Der Schaden müsste im Rahmen der Schlüsselverlust-Deckung der PHV versichert sein.
Man sollte natürlich mal genau die entsprechenden Besonderen Bedingungen lesen; die können je nach Versicherer abweichend sein.
Ich hab grad welche vor mir liegen, da steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen wegen Grober Fahrlässigkeit oder von besonderen Aufbewahrungsvorschriften. Aber wie gesagt, im Einzelfall kann das auch anders sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:22 Titel: Privathaftpflicht |
|
|
Die Standardbedingungen sind bei allen PHVs gleich, es gibt nur punktuelle Vebesserungen bei bestimmten Tarifen, wie z.B. den Einschluss von Schlüsselverlust.
Die Frage zeilt darauf ab, dass eine Haftpflicht ja nur bei VERSCHULDEN des Versicherten eintreten muss. Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war? |
|
| Nach oben |
|
 |
Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:23 Titel: Re: Schlüssel gestohlen |
|
|
| willa hat folgendes geschrieben:: | A hat eine PHV bei der Schlüsselverlust mit versichert ist.
Nun wird A aus dem PKW der Schlüsselbund geklaut. Der daran befindliche Wohnungschlüssel schließt auch die Haustüre der Wohnanlage, so dass es nötig werden könnte die gesamte Schließanlage auszutauschen, da über das PKW-Kennzeichen der Halter und damit die Adresse ermittelbar ist.
Tritt hier die Haftpflicht ein?
Macht es einen Unterschied, ob der PKW verschlossen oder offen war? |
Ich denke ja, da grobe Fahrlässigkeit in der HV mitversichert ist.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass es sich um keinen Vorsatz handelt  |
|
| Nach oben |
|
 |
Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:24 Titel: |
|
|
@Mogli
Misst du warst schneller...  |
|
| Nach oben |
|
 |
willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:29 Titel: Verschulden? |
|
|
| Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war? |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:30 Titel: |
|
|
da seh ich ebenfalls das problem...wo liegt das verschulden, wenn ein verschlossener PKW aufgebrochen wird?
eine PHV leistet ja auch nur, wenn fahrlässig oder vorsätzlich blabla...
ist es fahrlässig, einen schlüssel im auto liegen zu lassen? ich persönlich würde grundsätzlich sagen: nein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:32 Titel: Re: Privathaftpflicht |
|
|
| willa hat folgendes geschrieben:: | | Die Standardbedingungen sind bei allen PHVs gleich, es gibt nur punktuelle Vebesserungen bei bestimmten Tarifen, wie z.B. den Einschluss von Schlüsselverlust.? |
Die Standardbedingungen (AHB) sind gleich, da hast du recht. Die Besonderen Bedingungen für die PHV sollten auch noch gleich sein, sofern es sich um den "normalen" Deckungsumfang handelt. Aber bei den sonstigen Einschlüssen, wie z.B. Schlüselverlust, würde ich nicht mehr drauf wetten, dass hier jeder die gleichen Formulierungen verwendet.
| willa hat folgendes geschrieben:: |
Die Frage zeilt darauf ab, dass eine Haftpflicht ja nur bei VERSCHULDEN des Versicherten eintreten muss. Liegt denn ein Verschulden überhaupt vor, wenn der PKW verschlossen war? |
Würde ich schon bejahen. Verschulden würde nach meiner Meinung nur dann nicht vorliegen, wenn man die Schlüssel unmittelbar bei sich getragen hat (z.B. in der Hosentasche) und durch Trickdiebstahl, Taschendiebstahl entwendet wurden.
Aber wenn man Schlüssel im Auto liegen lässt - egal ob sichtbar oder im handschuhfach - dann ist das nach meiner Meinung fahrlässig. Es sollte bekannt sein, dass Autos gelegentlich aufgebrochen werden können und dabei auch der Inhalt des Handschuhfachs durchsucht wird. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:37 Titel: Danke |
|
|
| Danke! |
|
| Nach oben |
|
 |
Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:41 Titel: |
|
|
| talla hat folgendes geschrieben:: | eine PHV leistet ja auch nur, wenn fahrlässig oder vorsätzlich blabla...
ist es fahrlässig, einen schlüssel im auto liegen zu lassen? ich persönlich würde grundsätzlich sagen: nein. |
Wie jetzt ?
Die Haftpflicht leistet doch m.E. auch noch bei grober Fahrlässigkeit, oder  |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:51 Titel: Re: Danke |
|
|
| willa hat folgendes geschrieben:: | | Danke! |
bezieht sich das "Danke" jetzt auf mein Statement von 13.32 Uhr?
talla sieht´s andersrum. und talla hat ´ne Menge Erfahrung in Haftpflicht-Schaden. Das war nur MEINE Meinung. (ich kann mich aber nicht dran erinnern, dass ich hier jemals eine andre Meinung vertreten hätte als talla. War diesmal anscheinend Premiere)
Wie das ausgehen wird, is noch nicht raus.... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
vito-corleone Gast
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:52 Titel: |
|
|
ich glaube es spielt garkeine rolle ob fahrlässig oder grobfahrlässig. versichert ist der VERLUST des schlüssels bzw. der daraus entstehende schaden( hier austausch der schliessanlage). vorsatz natürlich immer ausgeschlossen.
aus dem webauftritt eines grossen versicherers
| Zitat: | Baustein "Privater & Dienstlicher Schlüsselverlust"
Zusatzbaustein "Privater & Dienstlicher Schlüsselverlust" für die Privat-Haftpflichtversicherung:
Wer als Angestellter dienstliche Schlüssel mitnimmt, sollte gegen Schlüsselverlust versichert sein. Denn mit dem Verlust von Schlüsseln, wie z.B. von Türen, steht mitunter die Sicherheit einer ganzen Firma auf dem Spiel. Solche Fälle sichern wir mit bis zu 10.000 EUR ab. Darüber hinaus stehen bis zu 10.000 EUR für den Verlust der privaten Schlüssel zur Verfügung. |
|
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 20.04.06, 12:58 Titel: |
|
|
die haftpflicht leistet bei grober und bei leichter fahrlässigkeit...vorsatz ist ja ohnehin ausgeschlossen.
so 100% sicher bin ich mir damit auch nicht, das ist heir nur meine meinung. es gibt wohl auch die meinungen, das es zumindest leicht fahrlässig ist, schlüssel im auto liegen zu lassen, weil eigentlich immer damit zu rechnen sei, das ein auto aufgebrochen wird. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
|