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Jahresabschlüsse fehlen

 
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:09    Titel: Jahresabschlüsse fehlen Antworten mit Zitat

A tritt 2003 einer Wohnungsgenossenschaft bei, die 4 % Ausschüttung auf die Einlage avisieren. Lt. Satzung beschließt die Genossenschaftsversammlung über die Ausschüttungen. Die Versammlung muss auch die Jahresabschlüsse genehmigen, die jeweils zum 31.5. des Folgejahres vorzuliegen haben.

Im Juni 2005 beginnt A nach den Abschlüssn 2003 und 2004 zu fragen. Nach vielen Telefonaten und Schreiben erhät er die Abschlüsse 2001 ud 2002 und das Protokoll der Versammlung, die im Juli 2005 stattgefunden hat. Die Abschlüsse 2003 und 2004 sind bis heute nicht erstellt. Ausschüttungen sind nicht erfolgt. Der Aufsichtsrat wird trotz mehrfacher Mahnung nicht tätig, der Vorstand verweigert eine schriftliche Stellungnahme. A befürchtet das Schlimmste.

Was kann A tun?
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Strafantrag stellen.
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 06:32    Titel: gegen wen? Antworten mit Zitat

Gegen wen Strafantrag?

Aufsichtsrat? - Vorwurf?

Vorstand? - Vorwurf?
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwurf? - Verdacht auf Betrug.

Ich würde mich auch mal ans zuständige Finanzamt wenden. Die Jahresabschlüße müssten denen vorliegen.
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 11:58    Titel: tun sie eben nicht Antworten mit Zitat

die Jahresabschlüsse wurden eben nicht erstellt, das ist ja das Problem

wie wär's mit Insolvenzverschleppung?

was kann man dem Aufsichtsrat strafrechtlich vorwerfen? Der ist doch zur Kontrolle verpflichtet und tut nichts.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Schau doch mal im WStGB nach.
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 20:42    Titel: kein anwalt Antworten mit Zitat

das versteh ich doch nicht

ein Anwalt kostet ist bei dem Streirwert unbezahlbar.

Ich will doch nur wissen, was ich tun kann, wer hilft mir?
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich, geh doch einfach mal bei der Polizei vorbei und schildere den Sachverhalt. Oder schreibe den Sachverhalt detailiert auf und schicke ihn per Post. Abteilung Wirtschaftskriminalität. Die werden dann mal ein bischen nachforschen und als erstes beim Finanzamt nachfragen.
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