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A tritt 2003 einer Wohnungsgenossenschaft bei, die 4 % Ausschüttung auf die Einlage avisieren. Lt. Satzung beschließt die Genossenschaftsversammlung über die Ausschüttungen. Die Versammlung muss auch die Jahresabschlüsse genehmigen, die jeweils zum 31.5. des Folgejahres vorzuliegen haben.
Im Juni 2005 beginnt A nach den Abschlüssn 2003 und 2004 zu fragen. Nach vielen Telefonaten und Schreiben erhät er die Abschlüsse 2001 ud 2002 und das Protokoll der Versammlung, die im Juli 2005 stattgefunden hat. Die Abschlüsse 2003 und 2004 sind bis heute nicht erstellt. Ausschüttungen sind nicht erfolgt. Der Aufsichtsrat wird trotz mehrfacher Mahnung nicht tätig, der Vorstand verweigert eine schriftliche Stellungnahme. A befürchtet das Schlimmste.
Ganz ehrlich, geh doch einfach mal bei der Polizei vorbei und schildere den Sachverhalt. Oder schreibe den Sachverhalt detailiert auf und schicke ihn per Post. Abteilung Wirtschaftskriminalität. Die werden dann mal ein bischen nachforschen und als erstes beim Finanzamt nachfragen.
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