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Hallo
haben Grosseltern ein Recht darauf ihren Enkel zu sehen, wenn ja in was für einer Art und Weise? Darf man als Eltern des Enkels das Besuchsrecht verweigern?
Hintergrund ist ein Streit zwischen Eltern und Grosseltern der mit dem Kind nichts zu tun hat, welches aber zu klein ist um selber zu entscheiden.
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit den Grosseltern, wenn dieser Umgang dem Kindeswohl dient. Diese Darlegung obliegt dabei den Grosseltern, d. h. diese muessen beweisen, dass der Umgang mit dem Kind diesem auch nutzt (nicht nur *nicht schadet*).
Du schreibst:
Zitat:
Hintergrund ist ein Streit zwischen Eltern und Grosseltern der mit dem Kind nichts zu tun hat, welches aber zu klein ist um selber zu entscheiden.
Vereinzelt gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die dann einen Umgang der Grosseltern mit dem Enkel ausschliessen, wenn es zwischen Eltern und Grosseltern des betroffenen Kindes gehoerig kracht.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
leider ging aus der Anfrage nicht hervor, ob es um das Erreichen/Erhalten des Umgangsrechts (Großeltern) oder um das Verhindernwollen (Vater oder Mutter) geht.
Ich empfehle mal zum Einstieg folgenden Zeitungsbericht zu lesen:
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