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"Quotenvorrecht"

 
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:40    Titel: "Quotenvorrecht" Antworten mit Zitat

Hallo,

wer hat einen guten Aufsatz, einen guten Link oder eine sonstige Literaturempfehlung zur Thematik "Quotenvorrecht" (§ 67 Abs. 1 S. 2 VVG) parat?

Danke!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hilft das weiter:

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Quotenvorrecht_Rechtsschutz.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Quotenvorrecht

http://www.adlexikon.de/Quotenvorrecht.shtml
_________________
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön talla,

nur bin ich auf der Suche nach vertiefender Literatur. Den Wiki-Link habe ich mir schon angesehen (und der "adlexikon"-Link enthält den Wiki-Text Winken ).
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::

nur bin ich auf der Suche nach vertiefender Literatur. .


Bei Prölss/Martin (der Standard-Kommentar zum VVG) stehen einige Seiten über den § 67 (mit zahleichen Hinweisen auf weitere Funstellen). Das könnte schonmal weiterhelfen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

danke, das ist natürlich naheliegend. Nur habe ich garade keinen VVG-Kommentar greifbar. Weinen Aber demnächst! Smilie
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