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Privatperson wird durch Betriebunterkunft zum Unternehmer?!?

 
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DarkspY
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 11:45    Titel: Privatperson wird durch Betriebunterkunft zum Unternehmer?!? Antworten mit Zitat

Ein Zivildienstleistender, der in seiner Dienststelle wohnt, kauft bei einem Onlineshop etwas für private Zwecke. Allerdings gibt er in der Lieferadresse neben dem Namen, der Straße und Hausnummer noch den Betriebsnamen an um dem Postboten das Liefern zu vereinfachen. Ist er dadurch automatisch Unternehmer, sodass das 14-tägige Umtauschrecht entfällt? Wie kann er beweisen, dass dies NICHT der Fall ist?!
Vielen Dank!
Ole
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:29    Titel: Re: Privatperson wird durch Betriebunterkunft zum Unternehme Antworten mit Zitat

DarkspY hat folgendes geschrieben::
Ist er dadurch automatisch Unternehmer, sodass das 14-tägige Umtauschrecht entfällt?


Nein, aber der Anscheinsbeweis für unternehmerisches Handeln könnte gegeben sein (wenn sich der VK darauf beruft, der K habe ja als "Firma XY" bestellt).

DarkspY hat folgendes geschrieben::
Wie kann er beweisen, dass dies NICHT der Fall ist?!


Z.B. durch glaubwürdige Zeugenaussage seines Arbeitgebers.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DarkspY
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe!
Dies hat leider keinerlei Auswirkung, da sich der Händler nicht mehr meldet.
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