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Verfasst am: 24.04.06, 11:45 Titel: Privatperson wird durch Betriebunterkunft zum Unternehmer?!?
Ein Zivildienstleistender, der in seiner Dienststelle wohnt, kauft bei einem Onlineshop etwas für private Zwecke. Allerdings gibt er in der Lieferadresse neben dem Namen, der Straße und Hausnummer noch den Betriebsnamen an um dem Postboten das Liefern zu vereinfachen. Ist er dadurch automatisch Unternehmer, sodass das 14-tägige Umtauschrecht entfällt? Wie kann er beweisen, dass dies NICHT der Fall ist?!
Vielen Dank!
Ole
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.04.06, 12:29 Titel: Re: Privatperson wird durch Betriebunterkunft zum Unternehme
DarkspY hat folgendes geschrieben::
Ist er dadurch automatisch Unternehmer, sodass das 14-tägige Umtauschrecht entfällt?
Nein, aber der Anscheinsbeweis für unternehmerisches Handeln könnte gegeben sein (wenn sich der VK darauf beruft, der K habe ja als "Firma XY" bestellt).
DarkspY hat folgendes geschrieben::
Wie kann er beweisen, dass dies NICHT der Fall ist?!
Z.B. durch glaubwürdige Zeugenaussage seines Arbeitgebers. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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