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Ist es m�glich nach dem BDSG, s�mtliche Daten bei der Schufa l�sche zu lassen, wie dies bei anderen Unternehmen auch m�glich ist?
Man unterh�lt ja keine Gesch�ftsbeziehung zu der Schufa, also sollte dies m�glich sein.
Wenn es nicht m�glich ist auf welche Gesetze kann sich die Schufa berufen?
Wenn es m�glich ist gibt es dazu einen Mustertext?
Ja: man kann vermeiden, dass die Schufa Daten über einen speichert. Einfach keine Schufa-Klauseln unterzeichnen und vermeiden dass man eV abgibt oder per Haftbefehl dazu gebracht werden soll.
Nein: Unterzeichnet man Schufa-Klauseln oder hat die Schufa die Möglichkeit aus öffentlichen Datenquellen Daten zu übernehmen, so bietet das BDSG keine Handhabe, diese Daten wieder löschen zu lassen.
Dies gilt für die Schufa, wie für jedes andere Unternehmen.
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