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ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, die ich meiner Meinung nach auch richtig beschrieben habe. Nun habe ich eine Mail des Käufern bekommen, er sei damit nicht einverstanden und würde gerne den Kauf rückgängig machen, da seiner Meinung nach die Beschreibung nicht den Tatsachen entsprach. Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten (Gebühren und Porto) abziehe (ursprünglich wollte ich alles abziehen, da hat er Stress gemacht).
Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken. Ich teilte das ihm mit, er weigerte sich un schrieb in der letzten Mail "dann weiß ich ja, was ich zu tun habe" und da ich da inzwischen sehr vorsichtig geworden bin, dachte ich ich frage mal hier nach, ob er ggf. irgendwelche Sachen gegen mich einleiten könnte.
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 23.04.06, 17:29 Titel:
Hallöle
Sie schreiben in Rätseln. Lesen Sie sich einmal durch was Sie geschrieben haben.
Haben Sie etwas versteigert oder ersteigert? Das ist noch nicht klar.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Wieso? Ich habe doch geschrieben, dass ich den Artikel versteigert habe (also Verkäufer bin) und dass der Käufer Probleme macht. Ich habe mir das nochmla durchgelesen, stimmt doch alles.
Wie ist denn Ihre Ansicht - war der Mangel beschrieben, den der Käufer reklamiert?
Wenn die BeschreÃbung nicht richtig ist, hat der Käufer ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises und der Versandkosten, eventuell ein Recht auf Schadensersatz.
Ist der Artikel entsprechend der Beschreibung, würde ich nicht umtauschen!
ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, .... Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten abziehe ...
also war seine reklamation wohl berechtigt
dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken.....
so wie beim kauf auch
erst das geld dann die ware
dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen
der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C. _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, .... Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten abziehe ...
also war seine reklamation wohl berechtigt
Sie sollten Zitate nicht nur halbherzig wiedergeben. TE schrieb nämlich einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, die ich meiner Meinung nach auch richtig beschrieben habe. Wenn TE den Mangel korrekt beschrieben hat, hat der K kein Recht auf Rückgabe.
Zitat:
dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken.....
so wie beim kauf auch
erst das geld dann die ware
Nein. Ein VK hat immer das Recht, die reklamierte Ware zu prüfen, der K hat sie ihm zu diesem Zweck zu übersenden und die Kosten dafür zunächst vorzustrecken. Erst wenn die Prüfung ergibt, daß die Reklamation berechtigt ist, muß VK sowohl Kaufpreis als auch Rücksendekosten erstatten. _________________ Gruß
Lara
Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
Der Käufer hätte nur das Recht einen Mangel zu reklamieren, der in der AB nicht beschrieben wurde. Alle anderen Mängel gelten als akzeptiert.
Reklamiert der Käufer trotzdessen, muß er erst das Gerät an den VK schicken, damit dieser prüfen kann, ob die Reklamation gerechtfertigt ist.
Und erst danach setzt man sich wg. dem Geld auseinander. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen
der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C.
Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben
Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her)
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 24.04.06, 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen
der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C.
Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben
Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her)
Nein,stimmt nicht.Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen
der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C.
Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben
Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her)
Nein,stimmt nicht.Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun.
@Smiler
Sorry, aber ich glaube du hast da etwas falsch verstanden und redest hier irgendwie an mir vorbei...
Dramaticer schrieb, dass der Käufer "unversicherten Versand" wählte... und das "Risiko an sich" (also, dass die Ware beschädigt wird) somit beim Käufer liegt.
[Wie meißtens bei Internetauktionshaus [Name geändert]]
Nun kam CRUX daher und behauptete:
NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen
daraufhin wiederholte ich den Text, den dramaticer geschrieben hatte und verwies darauf, dass es hier nicht um versicherte Ware, sondern um nicht versicherte Ware geht.
Und das an Dramaticers Äußerung also nichts "FALSCHES" ist, wenn man über die ajsdgfbag-Fehler hinweg sieht... und beachtet dass er schrieb, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt...
Das er die Ware ordentlich verpacken muss stand m.E. garnicht zur Debatte, da er ja schon schrieb, dass er dem anscheinend nachgekommen sei...
Zitat:
Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun
Hierauf bin ich bewusst garnicht eingegangen...
Bitte nicht immer gleich losmotzen, sondern mal krübeln was gemeint sein könnte... Danke!
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 24.04.06, 14:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
OKOK
bei dem mit dem hin- und zurückschicken geb ich euch recht
bei der sache mit dem versand hab ich den TE aber so verstanden
das er der meinung ist das versicherter versand auch bei nicht ausreichend verpackter ware greift
fg
C.
Achso , na dann...
Da hast natürlich Recht, dass es so nicht geht...
Aber im Regelfall wird man doch bei versicherten Sendungen, bei der Abgabe doch darauf hingewiesen, falls dies offensichtlich nicht gewährleistet sein sollte, oder?
Könnte ich mir zumindest gut vorstellen...
...
Aber im Regelfall wird man doch bei versicherten Sendungen, bei der Abgabe doch darauf hingewiesen, falls dies offensichtlich nicht gewährleistet sein sollte, oder?...
der hinweis kostet bei der post aber extra....
da ich nur gut verpackt versende kann ich das leider nicht beantworten
lol
C. _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
Also, nochmal zur Klarstellung:
1. Käufer wählte unversicherten Versand, demnach liegt das Risiko für Beschädigungen Dritten bei Ihm
2. Ich habe den Artikel ordentlich verpackt (in Luftpolsterfolie) mit der Aufschrift nicht knicken zur Sicherheit
3. Ich habe den Fehler korrekt beschrieben wie er tatsächlich vorlag.
Folge: Der Käufer hat erstmal keine Rechte gegen mich, wenn er plötzlich mit der Ware nicht mehr einverstanden ist. Korrekt?
---
Was wäre denn nun, wenn die Beschädigung auf dem Transportweg vergrößert wurde. Konkret handelte es sich um einen Sportartike (aus Holz)l der leicht angerissen war. Es kann ja durchaus passieren, dass an der Stelle beim Transport die defekte Stelle mehr aufbricht. Wer ist denn da in der Pflicht zu beweisen, dass ich den Artikel wie in der Beschreibung abgeschickt habe und die Vergrößerung des Schadens auf dem Transportweg auftrat?
Also, nochmal zur Klarstellung:
1. Käufer wählte unversicherten Versand, demnach liegt das Risiko für Beschädigungen Dritten bei Ihm
Immer noch nicht ganz korrekt.
Der versicherte Versand ersetzt den Schaden nur bei Verlust bzw. bei Beschädigung, wenn die äußere Verpackung beschädigt ist.
D.h. nun konkret.
Ist der Artikel beschädigt angekommen und die äußere Verpackung ist unversehrt, wird allenthalben angenommen, daß die Verpackung nicht ausreichend war und somit der Versender haftet.
Nach den Bestimmungen der Post z.b. muß ein Paket einen Sturz aus 80 cm Höhe und ein Gewicht von 30 KG aushalten. Und wenn dann noch bedacht wird, wie mit den Paketen umgegangen wird, ist das das mindeste. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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