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kann mir jemand helfen?
ich habe sehr viele kunden.
diese bekommen per bankeizug jeden monat eine sehr geringen betrag abgebucht.
nun meine frage!
muß man immer eine rechnung stellen oder gibt es da grenzen?
ich habe natürlich kein interesse denen allen eine rechnung zu schreiben wegen dieses geringen betrages..
allein die portokosten würden das geschäft schon fast komplett unrentabel machen! vom material, dem aufand und der zeit garnicht zu sprechen.
gibt es untergrenzen für eine art rechnungspflicht? sollte ich eine schreiben müßen genügt, eine im jahr oder darf ich dann auch nur einmal kassieren?
Vielen Dank
das mit den emails wäre möglich, aber das ist etwas problematisch, da ja nicht alle email haben.
das zweite ist mir etwas zu hoch:)
versteh ich von der formulierung her nicht ganz..
wann muß ich eine schreiben??
im imbiss gibts ja zb auch keine..
also ich will mal konkreter werden.
ich habe derzeit 100 kunden...bald soll sich das auf 500-1000 steigern..
von diesen bekomme ich einen monatlichen geringen betrag dafür das ich für sie "werbe".
dieser betrag ist sehr gering und es würde die sache quasi unrentabel machen wenn ich diesen allen für diesen geringen betrag allen eine rechnung schreiben/ausdrucken und zuschicken würde...
Schritt 1) Sind die Kunden Unternehmer oder Privatkunden?
Bei Unternehmern : Rechnung ist Pflicht (da werden die Kunden auch darauf bestehen. Ansonsten können sie die Vorsteuer nicht abziehen)
Bei Privatkunden gehen wir mit Schritt 2 weiter:
Schritt 2) Was ist vertraglich vereinbart?
Irgendwie muss ich ja mit meinen Kunden die erbrachte Leistung abrechnen? Hier im Beispiel: Werbung für wieviel Monate, wie gross ist das Banner etc.
Das Dokument, mit dem die Leistung abgerechnet wird, ist -- die Rechung
Ein Verzicht auf eine Rechnung wäre daher dann möglich, wenn
- eine Abrechnung der Leistung überflüssig ist (z.B. monatlich gleiche Leistungen und damit Beträge)
- vertraglich mit dem Kunden kein Recht des Kunden auf eine Rechnung (oder irgendwie anders genannte Form der Abrechnung (im Imbiss wäre das der Kassenbon)) vereinbart ist
Sinnvollerweise sollten im Fall des Verzichtes auf Rechnungen dann im Vertrag klare Regelungen bezüglich der Fälligkeit der entstehenden Forderungen getroffen werden.
sind unternehmer.
und ist es dann zumindest außreichend das ich nur einmal im jahr oder zumindest halbjährlich eine rechnung ausstelle?
gibt es die möglichkeit schriftlich diese rechnung einmal im voraus für die gesammte laufzeit auszustellen?
der betrag ist jeden monat gleich und schwankt nicht.. das man einfach eine einzelne rechnung ausstellt zu beginn die er dann dafür benutzen kann solange er den service nutzt?
muß da doch möglichkeiten geben!??
wäre doch schwachsinn wegen sowas ein rentabeles geschäft quasi unmöglich zu machen..
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