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rechnung

 
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 07:29    Titel: rechnung Antworten mit Zitat

kann mir jemand helfen?
ich habe sehr viele kunden.
diese bekommen per bankeizug jeden monat eine sehr geringen betrag abgebucht.
nun meine frage!
muß man immer eine rechnung stellen oder gibt es da grenzen?
ich habe natürlich kein interesse denen allen eine rechnung zu schreiben wegen dieses geringen betrages..
allein die portokosten würden das geschäft schon fast komplett unrentabel machen! vom material, dem aufand und der zeit garnicht zu sprechen.
gibt es untergrenzen für eine art rechnungspflicht? sollte ich eine schreiben müßen genügt, eine im jahr oder darf ich dann auch nur einmal kassieren?
Vielen Dank
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hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es mit automatisch erstellten Rechnungen, die per Mail versndet werden? Eine Datenbank mit den Kundendaten wirst du ja haben...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Umsatzsteuergesetz regelt in seinem § 14 die Mindestanforderungen an Rechnungen

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Eine Pflicht zur Rechnungsausstellung an Privatkunden besteht nur in den dort definierten Fällen.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

das mit den emails wäre möglich, aber das ist etwas problematisch, da ja nicht alle email haben.
das zweite ist mir etwas zu hoch:)
versteh ich von der formulierung her nicht ganz..
wann muß ich eine schreiben??
im imbiss gibts ja zb auch keine..
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

also ich will mal konkreter werden.
ich habe derzeit 100 kunden...bald soll sich das auf 500-1000 steigern..
von diesen bekomme ich einen monatlichen geringen betrag dafür das ich für sie "werbe".
dieser betrag ist sehr gering und es würde die sache quasi unrentabel machen wenn ich diesen allen für diesen geringen betrag allen eine rechnung schreiben/ausdrucken und zuschicken würde...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Schritt 1) Sind die Kunden Unternehmer oder Privatkunden?

Bei Unternehmern : Rechnung ist Pflicht (da werden die Kunden auch darauf bestehen. Ansonsten können sie die Vorsteuer nicht abziehen)

Bei Privatkunden gehen wir mit Schritt 2 weiter:

Schritt 2) Was ist vertraglich vereinbart?

Irgendwie muss ich ja mit meinen Kunden die erbrachte Leistung abrechnen? Hier im Beispiel: Werbung für wieviel Monate, wie gross ist das Banner etc.

Das Dokument, mit dem die Leistung abgerechnet wird, ist -- die Rechung

Ein Verzicht auf eine Rechnung wäre daher dann möglich, wenn

- eine Abrechnung der Leistung überflüssig ist (z.B. monatlich gleiche Leistungen und damit Beträge)
- vertraglich mit dem Kunden kein Recht des Kunden auf eine Rechnung (oder irgendwie anders genannte Form der Abrechnung (im Imbiss wäre das der Kassenbon)) vereinbart ist

Sinnvollerweise sollten im Fall des Verzichtes auf Rechnungen dann im Vertrag klare Regelungen bezüglich der Fälligkeit der entstehenden Forderungen getroffen werden.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

sind unternehmer.
und ist es dann zumindest außreichend das ich nur einmal im jahr oder zumindest halbjährlich eine rechnung ausstelle?
gibt es die möglichkeit schriftlich diese rechnung einmal im voraus für die gesammte laufzeit auszustellen?
der betrag ist jeden monat gleich und schwankt nicht.. das man einfach eine einzelne rechnung ausstellt zu beginn die er dann dafür benutzen kann solange er den service nutzt?
muß da doch möglichkeiten geben!??
wäre doch schwachsinn wegen sowas ein rentabeles geschäft quasi unmöglich zu machen..
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