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1. Ist die Beitragsfreie Summe immer höher, als der Rückkaufswert, weil da keine Stornoabzüge drin sind
2.
Zitat:
Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen.
Machen Sie das doch einfach!
Nach diesem Urteil muss auch jetzt schon ein Rückkaufswert vorhanden sein und damit eine Betragsfreie Summe gebildet werden können.
1. Ist die Beitragsfreie Summe immer höher, als der Rückkaufswert, weil da keine Stornoabzüge drin sind
2.
Zitat:
Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen.
Machen Sie das doch einfach!
Nach diesem Urteil muss auch jetzt schon ein Rückkaufswert vorhanden sein und damit eine Betragsfreie Summe gebildet werden können.
Öhm lieg ich da jetzt falsch?
Ich kenne die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme immer so, dass diese auf Grund des Rückkaufswertes errechnet wird, deswegen sind da doch die Stornokosten mit drinnen
Natürlich ist sie aber höher, da das Geld ja weiter arbeitet...
Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.
Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt
Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.
Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt
Ah okay, mit der Berechnung von beitragsfreien Versicherungssummen hatte ich bislang noch nicht so viel zu tun
Ich war der Annahme der Storno kommt trotzdem in Abzug, da keine Beiträge mehr gezahlt werden...
Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.
Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt
Hallo willa ,
ich habe mich nun diesbezüglich nochmal genauer informiert, und auch mit Kollegen gesprochen die schon bei unterschiedlichen Gesellschaften gearbeitet haben. Es scheint so als gebe es von Versicherer zu Versicherer leicht unterschiedliche Berechnungsgrundsätze.
Ich habe also nochmals die Lehrbücher herausgezogen und da stand eindeutig, dass die beitragsfreie Versicherungssumme auf Basis des Rückkaufswertes errechnet wird.
[PS: Punkt vor Strich ]
Rückaufswert = Deckungskapital - riskiertes Kapital * 1% Storno - anderweitige Abzüge (wie noch offene Beiträge oder Darlehen)
Dieser Rückkaufswert wird als Einmalbeitrag gewertet und arbeitet dann so weiter...
D.h. also laut Buch, dass der Stornoabzug in der beitragsfr. VersS. drinnen steckt. An der Überschussbeteiligung nimmt der Vertrag aber natürlich noch Teil, da er ja nicht storniert wird sondern beitragsfrei weiter läuft... diesbezüglich hast du natürlich Recht.
Grüßle Dookie
PS: Vielleicht kann ja noch jemand anderes weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.
§ 174 VVG und § 176 Abs. 3 und 4 geben leider bloß " nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik" an
Verfasst am: 26.04.06, 20:42 Titel: ich frag nochmal nach
hallo!
nachdem ich fast täglich den Oberversicherungsmathematiker einer großen Gesellschaft sehe, werd ich den mal mit Deiner These konfrontieren. Ich war zwar 25 Jahre bei einer Versicherungsgesellschaft und hab das dort so gelernt, aber man kann ja immer was dazu lernen....
Der aus dem Deckungskapital abzüglich Stornoabschlag berechnete Rückkaufswert Ist der Einmalbeitrag zu der beitragsfrei gestellten Versicherung. Es ist also Jacke wie Hose, ob man rückkauft oder beitragsfrei stellt - Verluste sind zunächst gleich. Der Rückkauf wird sich aber als vorteilhafter darstellen, wenn man die Summe selbst mit einer besseren Rendite anlegt, als die Versicherung als Rechnungszins ansetzt zuzügl. eventueller Überschüsse.
Die beitragsfreie Summe ist natürlich immer höher, als der Rückkaufswert, da sie ja auf den Ablauf hochgerechnet ist und das Todesfallrisiko ist ggf. auch in dieser Höhe abgedeckt.
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