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Auf Reise zu einer 150 km entfernt stattfindenden Fortbildung hatte man auf der stark befahrenen Autobahn eine doppelte Reifenpanne,so dass man den Abschleppdienst in Anspruch nehmen musste,der den Fahrzeughalter zum nächsten Reifendienst fuhr.
Nach Verlangen zur Rückerstattung der Abschleppkosten von der Versicherung,bekommt man ein Schreiben,dass die Abschleppkosten nicht übernommen werden können,da die Panne innerhalb der 50km Zone lag.
Muss ich jetzt "Lehrgeld" zahlen?
Bei Nichtübernahme von Übernachtungskosten oder Mietwagenkosten innerhalb der 50km-Zone versteht man ja das Ganze.
Hier noch ein Auszug des § "Ausschlüsse aus den Versicherungsschutz" des Schutzbriefersicherungsvertrages:
Zitat: " Es besteht,soweit nicht etwas anderes vereinbart ist,kein Versicherungsschutz,wenn das Ereignis,aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird ( Schadenfall )
2. der Schadenort weniger als 50km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherers entfernt liegt. Bei einen Unfall gilt dieser Ausschuss nicht für die Leistungen sowieso... "
Hmm. Ich finde die Versicherungsbedingungen dieses Versicherers etwas merkwürdig.
Gut, es kann ja mittelerweile jeder in seine Bedingungen das reinschreiben, was er für richtig hält. Aber dass die einzelnen Versicherer da sooo voneinander abweichen, hätte ich jetzt auch nicht vermutet.
Ich hab hier welche liegen, da steht drin:
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wihnsitz des Versicherungsnehmers entfernt liegt. Dies gilt nicht für Leistungen nach § 25 Ziff. I, Abs. 1 bis 3 (...)
Und in § 25, I, Abs. 3 ist eben das Abschleppen eines Fahrzeuges nach Panne oder Unfall geregelt.
Nach diesen Bedingungen (und ich behaupte mal, die sind nicht so weit vom Marktstandard weg) wäre der vorliegende Fall also mitversichert.
Lies nochmal genau deine Bedingungen; oder such dir nen andern Versicherer. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
nunja, so ungewöhnlich find ich diese bedingungen nicht, war selbst schon so versichert, und das ist schon ein paar jahre her...
mit anderen worten bedeutet das:
versicherungschutz besteht erst, wenn man weiter als 50km luftlinie von zu hause entfernt ist. es kommt nicht darauf an, ob man noch weiter fahren wollte, es kommt nur darauf an, wo die panne passiert ist.
ob ggf. bestimmte leistungen (z.b. bei unfall) trotzdem innerhalb der 50km-grenze versichert gelten, geht ja ebenfalls aus den bedingungen hervor. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
es gibt aber wohl VU die sich stur auf die 50 km regelung berufen. ohne ausnahmen.
......auf was man nicht alles achten muss. wie schön waren doch die zeiten der einheitlichen bedingungen. das ist für einen laien garnicht mehr durchschaubar.
Hmm. Ich finde die Versicherungsbedingungen dieses Versicherers etwas merkwürdig.
Gut, es kann ja mittelerweile jeder in seine Bedingungen das reinschreiben, was er für richtig hält. Aber dass die einzelnen Versicherer da sooo voneinander abweichen, hätte ich jetzt auch nicht vermutet.
Ich hab hier welche liegen, da steht drin:
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wihnsitz des Versicherungsnehmers entfernt liegt. Dies gilt nicht für Leistungen nach § 25 Ziff. I, Abs. 1 bis 3 (...)
Und in § 25, I, Abs. 3 ist eben das Abschleppen eines Fahrzeuges nach Panne oder Unfall geregelt.
Nach diesen Bedingungen (und ich behaupte mal, die sind nicht so weit vom Marktstandard weg) wäre der vorliegende Fall also mitversichert.
Lies nochmal genau deine Bedingungen; oder such dir nen andern Versicherer.
Also wenn ich nen Unfall gehabt hätte,hätte die 50km-Zone nicht gegolten.
"2. der Schadenort weniger als 50km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherers entfernt liegt. Bei einen Unfall gilt dieser Ausschuss nicht für die Leistungen 1.1, 1.2 , 1.3... ""
Die Leistungen wären bei meinen Versicherer nach Paragraph24 1.3 das "Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne und Unfall"
Also was sind denn das für AGB's!! Ich habe also nen Pannenschutzbrief ,der innerhalb von 50km nur bei Unfall einspringt.
Ich hatte mal im Netz gestöbert und bei anderen Versicheren gilt die 50km Grenze nur bei Hotelübernachtungen,Mietwagen etc..... und so kannte ich es auch von meiner alten Versicherung.
Aber ist es nicht so,dass alles,was man in die AGB's reinschreibt,rechtens ist?
Tja ,nach tiefgründiger Befassung war es mein Fehler.
Die Versicherung bietet 2verschiedenen Haftpflichtversicherungen mit kombinierten Schutzbrief an.
Ich hatte die " Haftpflicht alternativ" abgeschlossen,wo die besagte 50km-Klausel bezüglich der Abschleppkostenerstattungnur bei Unfall gilt.
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