Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zeitwertabzug in der Haftpflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zeitwertabzug in der Haftpflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 09:37    Titel: Zeitwertabzug in der Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Bei der Zeitwerterstattung in der Haftpflicht (KH/PH/BHV) wird
nur der Zeitwert auf das Material angerechnet und nicht auf
den Arbeitslohn, auch wenn dieser 2/3 der Gesamtkosten
entspricht. Unabhängig auch vom Alter der Schadensersatzptlichtigen
Sache.

Ist die Aussage so richtig??

Vorab schon mal besten dank für Sachdienliche Hinweise.

Viele Grüße,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

nein, das ist so pauschal nicht richtig...

es werden auch dann abzüge auf den arbeitslohn gemacht, wenn der betroffene gegenstand ohnehin regelmässig ausgetauscht oder überarbeitet werden muss. z.b. ein parkettboden muss z.b. alle 10 jahre abgeschliffen werden um den wert zu erhalten. wird ein parkettboden nun z.b. nach 7 jahren beschädigt, so werden hier auch auf die arbeitswerte entsprechende abzüge gemacht.

bei arbeiten an gegenständen, die nicht überholt oder ausgetauscht werden müssen, wird der abzug auf den arbeitslohn daher nicht fällig. z.b. ein kotflügel eines autos: da geht man davon aus, dass der ein normales autoleben übersteht. dort gibt es dann schlimmstenfalls "abzüge nfa" für eine wertverbesserung die durch eine neulackierung eintritt. dieser abzug betrifft dann aber nur die materialkosten, nicht den arbeitslohn.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

in meinem fall ist es so, das jemand mit seinem kfz ein garagentor aus
holz welches ca. 35 jahre alt. niedergemacht hat... also völlig zerstört hat.

die wiederherstellung für das gleiche kostet summe XX. der lohnanteil
daran beträgt alleine ca. 2/3 der gesamtenschädigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

ist das nun eine reparatur oder ein komplett neues tor?

dazu kann ich leider nicht mehr sagen, da ich nicht weiß, inwieweit ein holz-garagentor mit welchem aufwand regelmässig "gepflegt" werden muss...

nach 35 jahren denk ich aber mal, könnte ja auch schon ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten sein. auch ein solches tor hat nur eine begrenzte lebensdauer... bzw. ist nach einer gewissen zeit im wert "abgeschrieben"
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Talla,

gerade habe ich wieder so ein Problem beim regulieren. Die Kollegen handhaben das
sehr unterschiedlich.. was mir sich nicht unbedingt korrekt erscheint.

Hättest du ggf. eine Tipp für mich wo so etwas konkret und Versicherungsrechtlich
korrekt geschrieben steht. So konnte ich es mir mal zu meinen Unterlagen legen und ggf.
mal zitieren bei so manchem Schadenfall.

Besten Dank vorab für evtl. Hilfe.

Viele Grüße,
rediman

talla hat folgendes geschrieben::
nein, das ist so pauschal nicht richtig...

es werden auch dann abzüge auf den arbeitslohn gemacht, wenn der betroffene gegenstand ohnehin regelmässig ausgetauscht oder überarbeitet werden muss. z.b. ein parkettboden muss z.b. alle 10 jahre abgeschliffen werden um den wert zu erhalten. wird ein parkettboden nun z.b. nach 7 jahren beschädigt, so werden hier auch auf die arbeitswerte entsprechende abzüge gemacht.

bei arbeiten an gegenständen, die nicht überholt oder ausgetauscht werden müssen, wird der abzug auf den arbeitslohn daher nicht fällig. z.b. ein kotflügel eines autos: da geht man davon aus, dass der ein normales autoleben übersteht. dort gibt es dann schlimmstenfalls "abzüge nfa" für eine wertverbesserung die durch eine neulackierung eintritt. dieser abzug betrifft dann aber nur die materialkosten, nicht den arbeitslohn.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

dann versuch ich mich mal an dem garagentor, als gelernter holzwurm.

das garagentor ist ,wie der parkettboden auch, aus holz gefertigt. auch das garagentor bedarf von zeit zu zeit eines neuen anstrichs zwecks wetter schutz. im gegensatz zum parkett wird ein garagentor(bzw. die oberfläche) aber nicht durch mechanische beanspruchung abgenutzt. hier lässt sich wieder die paralele zum kotflügel ziehen.

wenn das blech eingedellt ist ,muss ein neuer her. hier gilt dann wieder neu für alt.

bei der schadensregulierung des garagentores müsste der erhaltungszustand geprüft werden. ein verwittertes tor mit holzfäule hat selbstverständlich einen geringeren zeitwert als ein top- gepflegtes tor.
bei guter pflege kann ein holztor durchaus bis zu 50-60 jahre halten .der pflegezustand lässt sich durch einfache augenscheinnahme feststellen.
alter, verwitterter lack deutet in der regel auf einen schlechten unterhaltungszustand hin.

edit

wichtig wäre auch noch die holzart. heimisches nadelholz hat eine geringere haltbarkeitsdauer als eiche oder tropenholz.

z.b hat eine arabische dau, aus teakholz gefertigt, eine lebensdauer von ca. 100 jahren. ohne grosse pflege.
Nach oben
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze war mal ein urteil des OLG hamburg. darin wurde das ganze, so wie ich schon geschrieben hab, "aufgedröselt"

nach dem AZ müßt ich aber erstmal intensiv suchen, ich weiß im moment nicht, nach welchem stichwort ich suchen soll Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
das ganze war mal ein urteil des OLG hamburg. darin wurde das ganze, so wie ich schon geschrieben hab, "aufgedröselt"

nach dem AZ müßt ich aber erstmal intensiv suchen, ich weiß im moment nicht, nach welchem stichwort ich suchen soll Winken


Erstmal besten Dank Danke für den Tipp.

Das wäre Prima wenn ich an das Urteil hernkommen könnte. Evtl. hast du einen Tipp
wie ich das anstellen könnte??

Vorab auch hier schon mal besten Dank für die bisherige Hilfe.

Ciao,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kann man denn nachschauen wie und in etwa welchen Zyklen solche
Artikel in aller Regel nachbehandelt werden sollen. Denn dies wäre z.b. wichtig
bei der Ermittlung des Zeitwertes. Vor allem im Bezug plausibeler Darstellung.

Ciao,
rediman

vito-corleone hat folgendes geschrieben::
dann versuch ich mich mal an dem garagentor, als gelernter holzwurm.

das garagentor ist ,wie der parkettboden auch, aus holz gefertigt. auch das garagentor bedarf von zeit zu zeit eines neuen anstrichs zwecks wetter schutz. im gegensatz zum parkett wird ein garagentor(bzw. die oberfläche) aber nicht durch mechanische beanspruchung abgenutzt. hier lässt sich wieder die paralele zum kotflügel ziehen.

wenn das blech eingedellt ist ,muss ein neuer her. hier gilt dann wieder neu für alt.

bei der schadensregulierung des garagentores müsste der erhaltungszustand geprüft werden. ein verwittertes tor mit holzfäule hat selbstverständlich einen geringeren zeitwert als ein top- gepflegtes tor.
bei guter pflege kann ein holztor durchaus bis zu 50-60 jahre halten .der pflegezustand lässt sich durch einfache augenscheinnahme feststellen.
alter, verwitterter lack deutet in der regel auf einen schlechten unterhaltungszustand hin.

edit

wichtig wäre auch noch die holzart. heimisches nadelholz hat eine geringere haltbarkeitsdauer als eiche oder tropenholz.

z.b hat eine arabische dau, aus teakholz gefertigt, eine lebensdauer von ca. 100 jahren. ohne grosse pflege.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

was rein die lebensdauer angeht, orientiert man sich teilweise an den Allgemeinen Abschreibungfrsiten. googeln sie mal nach afa-tabelle

zyklen zur instandhaltung, hm...jenachdem, sowas kann ja von hersteller zu hersteller und von qualität zu qualität unterschiedlich vorgegeben sein.
ansonsten gitb es nur "allgemeine" erfahrungswerte.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 28.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
was rein die lebensdauer angeht, orientiert man sich teilweise an den Allgemeinen Abschreibungfrsiten. googeln sie mal nach afa-tabelle

zyklen zur instandhaltung, hm...jenachdem, sowas kann ja von hersteller zu hersteller und von qualität zu qualität unterschiedlich vorgegeben sein.
ansonsten gitb es nur "allgemeine" erfahrungswerte.


als vergleich könnten holzfenster dienen. oder haustüren.

edit

afa- tabellen gelten nur für anlage güter.

hier gibts was zur dauerhaftigkeit von holz

http://www.espen.de/seiten/dauerhaftigkeit.html
Nach oben
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
das ganze war mal ein urteil des OLG hamburg. darin wurde das ganze, so wie ich schon geschrieben hab, "aufgedröselt"

nach dem AZ müßt ich aber erstmal intensiv suchen, ich weiß im moment nicht, nach welchem stichwort ich suchen soll Winken


Was wäre denn ein AZ??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich das also richtig interpretiere, ist somit der ZW abzug auf den arbeitslohn, bei gegenständen die regelmässig ausgetauscht bzw. überarbeitet werden müssen, letztlich keinen klaren vorgaben unterworfen. das ist dann mehr oder weniger ansichtssache des SB am schreibtisch bzw. vor ort.

many happy returns,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.