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Verfasst am: 17.01.06, 09:37 Titel: Zeitwertabzug in der Haftpflicht
Hallo Leute,
Bei der Zeitwerterstattung in der Haftpflicht (KH/PH/BHV) wird
nur der Zeitwert auf das Material angerechnet und nicht auf
den Arbeitslohn, auch wenn dieser 2/3 der Gesamtkosten
entspricht. Unabhängig auch vom Alter der Schadensersatzptlichtigen
Sache.
Ist die Aussage so richtig??
Vorab schon mal besten dank für Sachdienliche Hinweise.
es werden auch dann abzüge auf den arbeitslohn gemacht, wenn der betroffene gegenstand ohnehin regelmässig ausgetauscht oder überarbeitet werden muss. z.b. ein parkettboden muss z.b. alle 10 jahre abgeschliffen werden um den wert zu erhalten. wird ein parkettboden nun z.b. nach 7 jahren beschädigt, so werden hier auch auf die arbeitswerte entsprechende abzüge gemacht.
bei arbeiten an gegenständen, die nicht überholt oder ausgetauscht werden müssen, wird der abzug auf den arbeitslohn daher nicht fällig. z.b. ein kotflügel eines autos: da geht man davon aus, dass der ein normales autoleben übersteht. dort gibt es dann schlimmstenfalls "abzüge nfa" für eine wertverbesserung die durch eine neulackierung eintritt. dieser abzug betrifft dann aber nur die materialkosten, nicht den arbeitslohn. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ist das nun eine reparatur oder ein komplett neues tor?
dazu kann ich leider nicht mehr sagen, da ich nicht weiß, inwieweit ein holz-garagentor mit welchem aufwand regelmässig "gepflegt" werden muss...
nach 35 jahren denk ich aber mal, könnte ja auch schon ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten sein. auch ein solches tor hat nur eine begrenzte lebensdauer... bzw. ist nach einer gewissen zeit im wert "abgeschrieben" _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
gerade habe ich wieder so ein Problem beim regulieren. Die Kollegen handhaben das
sehr unterschiedlich.. was mir sich nicht unbedingt korrekt erscheint.
Hättest du ggf. eine Tipp für mich wo so etwas konkret und Versicherungsrechtlich
korrekt geschrieben steht. So konnte ich es mir mal zu meinen Unterlagen legen und ggf.
mal zitieren bei so manchem Schadenfall.
Besten Dank vorab für evtl. Hilfe.
Viele Grüße,
rediman
talla hat folgendes geschrieben::
nein, das ist so pauschal nicht richtig...
es werden auch dann abzüge auf den arbeitslohn gemacht, wenn der betroffene gegenstand ohnehin regelmässig ausgetauscht oder überarbeitet werden muss. z.b. ein parkettboden muss z.b. alle 10 jahre abgeschliffen werden um den wert zu erhalten. wird ein parkettboden nun z.b. nach 7 jahren beschädigt, so werden hier auch auf die arbeitswerte entsprechende abzüge gemacht.
bei arbeiten an gegenständen, die nicht überholt oder ausgetauscht werden müssen, wird der abzug auf den arbeitslohn daher nicht fällig. z.b. ein kotflügel eines autos: da geht man davon aus, dass der ein normales autoleben übersteht. dort gibt es dann schlimmstenfalls "abzüge nfa" für eine wertverbesserung die durch eine neulackierung eintritt. dieser abzug betrifft dann aber nur die materialkosten, nicht den arbeitslohn.
dann versuch ich mich mal an dem garagentor, als gelernter holzwurm.
das garagentor ist ,wie der parkettboden auch, aus holz gefertigt. auch das garagentor bedarf von zeit zu zeit eines neuen anstrichs zwecks wetter schutz. im gegensatz zum parkett wird ein garagentor(bzw. die oberfläche) aber nicht durch mechanische beanspruchung abgenutzt. hier lässt sich wieder die paralele zum kotflügel ziehen.
wenn das blech eingedellt ist ,muss ein neuer her. hier gilt dann wieder neu für alt.
bei der schadensregulierung des garagentores müsste der erhaltungszustand geprüft werden. ein verwittertes tor mit holzfäule hat selbstverständlich einen geringeren zeitwert als ein top- gepflegtes tor.
bei guter pflege kann ein holztor durchaus bis zu 50-60 jahre halten .der pflegezustand lässt sich durch einfache augenscheinnahme feststellen.
alter, verwitterter lack deutet in der regel auf einen schlechten unterhaltungszustand hin.
edit
wichtig wäre auch noch die holzart. heimisches nadelholz hat eine geringere haltbarkeitsdauer als eiche oder tropenholz.
z.b hat eine arabische dau, aus teakholz gefertigt, eine lebensdauer von ca. 100 jahren. ohne grosse pflege.
das ganze war mal ein urteil des OLG hamburg. darin wurde das ganze, so wie ich schon geschrieben hab, "aufgedröselt"
nach dem AZ müßt ich aber erstmal intensiv suchen, ich weiß im moment nicht, nach welchem stichwort ich suchen soll _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wo kann man denn nachschauen wie und in etwa welchen Zyklen solche
Artikel in aller Regel nachbehandelt werden sollen. Denn dies wäre z.b. wichtig
bei der Ermittlung des Zeitwertes. Vor allem im Bezug plausibeler Darstellung.
Ciao,
rediman
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
dann versuch ich mich mal an dem garagentor, als gelernter holzwurm.
das garagentor ist ,wie der parkettboden auch, aus holz gefertigt. auch das garagentor bedarf von zeit zu zeit eines neuen anstrichs zwecks wetter schutz. im gegensatz zum parkett wird ein garagentor(bzw. die oberfläche) aber nicht durch mechanische beanspruchung abgenutzt. hier lässt sich wieder die paralele zum kotflügel ziehen.
wenn das blech eingedellt ist ,muss ein neuer her. hier gilt dann wieder neu für alt.
bei der schadensregulierung des garagentores müsste der erhaltungszustand geprüft werden. ein verwittertes tor mit holzfäule hat selbstverständlich einen geringeren zeitwert als ein top- gepflegtes tor.
bei guter pflege kann ein holztor durchaus bis zu 50-60 jahre halten .der pflegezustand lässt sich durch einfache augenscheinnahme feststellen.
alter, verwitterter lack deutet in der regel auf einen schlechten unterhaltungszustand hin.
edit
wichtig wäre auch noch die holzart. heimisches nadelholz hat eine geringere haltbarkeitsdauer als eiche oder tropenholz.
z.b hat eine arabische dau, aus teakholz gefertigt, eine lebensdauer von ca. 100 jahren. ohne grosse pflege.
was rein die lebensdauer angeht, orientiert man sich teilweise an den Allgemeinen Abschreibungfrsiten. googeln sie mal nach afa-tabelle
zyklen zur instandhaltung, hm...jenachdem, sowas kann ja von hersteller zu hersteller und von qualität zu qualität unterschiedlich vorgegeben sein.
ansonsten gitb es nur "allgemeine" erfahrungswerte. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
was rein die lebensdauer angeht, orientiert man sich teilweise an den Allgemeinen Abschreibungfrsiten. googeln sie mal nach afa-tabelle
zyklen zur instandhaltung, hm...jenachdem, sowas kann ja von hersteller zu hersteller und von qualität zu qualität unterschiedlich vorgegeben sein.
ansonsten gitb es nur "allgemeine" erfahrungswerte.
als vergleich könnten holzfenster dienen. oder haustüren.
wenn ich das also richtig interpretiere, ist somit der ZW abzug auf den arbeitslohn, bei gegenständen die regelmässig ausgetauscht bzw. überarbeitet werden müssen, letztlich keinen klaren vorgaben unterworfen. das ist dann mehr oder weniger ansichtssache des SB am schreibtisch bzw. vor ort.
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