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Verfasst am: 01.05.06, 13:38 Titel: Muss mir der Polizist seinen Namen nennen?
Wurde heute angehalten, weil ich mit dem Fahrrad beim Rechtsabbiegen ein Rotlicht missachtet hab. Ok, das geschieht mir recht, ich hab nicht aufgepasst - hab nicht mal bemerkt, dass da eine Ampel stand - und bin einfach mit den anderen Radfahrern mitgezogen. Ich war der Einzige, der dann noch nach der nächsten Ampel angehalten werden konnte. Dafür krieg ich einen Punkt und darf zahlen - aber mir geht's um was anderes: einen der Polizisten hab ich an einem Muttermal im Gesicht und an seinem derb-bayrischen Mundwerk wiedererkannt. Der hatte mich vor sieben Jahren mal ziemlich schikaniert und mir dann, als er geblickt hat dass ich mich beschweren würde, einen falschen Namen genannt bzw. von Hand auf die Visitenkarte seines Kollegen geschrieben. Das konnte man gut lesen, nur war der Typ bei der entsprechenden Einsatzhundertschaft gar nicht bekannt und der Kollege wußte von nichts. Dem bin ich heute also wieder begegnet und wollte nochmals seinen Namen wissen, da hat er nur gemeint, den würde er mir jetzt nicht sagen, der stehe auf dem Bescheid )oder was auch immer ich kriegen würde wegen der Ampel-Geschichte).
Nun meine Frage: muss mir ein Polizist auf Anfrage seinen Namen mitteilen oder muss ich mich mit der Abwarten-und-dann-wissen-Sie-es-Abfertigung abfinden?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 01.05.06, 15:46 Titel:
Hallöle
Nichts für ungut, aber das Thema wurde hier bereits behandelt. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 01.05.06, 17:04 Titel:
Hallöle
Liebste Lulu
Ich verstehe nur Bahnhof oder meinten Sie Ukupano malente schi belaamento rapido qon schitobello man karor.
bullavento
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 01.05.06, 17:11 Titel:
Hallöle
Jetzt hab ich´s
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 04.05.06, 20:09 Titel: Re: Muss mir der Polizist seinen Namen nennen?
santa_crooz hat folgendes geschrieben::
Wurde heute angehalten, weil ich mit dem Fahrrad beim Rechtsabbiegen ein Rotlicht missachtet hab. Ok, das geschieht mir recht, ich hab nicht aufgepasst - hab nicht mal bemerkt, dass da eine Ampel stand - und bin einfach mit den anderen Radfahrern mitgezogen. Ich war der Einzige, der dann noch nach der nächsten Ampel angehalten werden konnte. Dafür krieg ich einen Punkt und darf zahlen - aber mir geht's um was anderes: einen der Polizisten hab ich an einem Muttermal im Gesicht und an seinem derb-bayrischen Mundwerk wiedererkannt. Der hatte mich vor sieben Jahren mal ziemlich schikaniert und mir dann, als er geblickt hat dass ich mich beschweren würde, einen falschen Namen genannt bzw. von Hand auf die Visitenkarte seines Kollegen geschrieben. Das konnte man gut lesen, nur war der Typ bei der entsprechenden Einsatzhundertschaft gar nicht bekannt und der Kollege wußte von nichts. Dem bin ich heute also wieder begegnet und wollte nochmals seinen Namen wissen, da hat er nur gemeint, den würde er mir jetzt nicht sagen, der stehe auf dem Bescheid )oder was auch immer ich kriegen würde wegen der Ampel-Geschichte).
Nun meine Frage: muss mir ein Polizist auf Anfrage seinen Namen mitteilen oder muss ich mich mit der Abwarten-und-dann-wissen-Sie-es-Abfertigung abfinden?
Hallöle
Ein Polizeibeamter ist nach einschlägigen Polizeidienstvorschriften verpflichtet, Ihnen Namen und Dienststelle zu benennen. Mehr auch nicht. Allerdings muß er dies nicht, wenn Ihr Anersinnen darauf gerichtet ist, die polizeiliche Maßnahme zu ver- oder zu behindern.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.05.06, 10:19 Titel:
die allseits "bekannte" dienstnummer gibt in wirklichkeit garnicht (hab ich im fernseher gesehen ) _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 07.05.06, 12:35 Titel:
Hallöle
Och, das würde ich mal so nicht sagen. Wenn ich mir mal so meinen betrachte.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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