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Vorabmahnung?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 20:16    Titel: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

Person A sagt, im Juli wird sie über Person B berichten und Intimfotos veröffentlichen.

Person B mahnt Person A ab.
Person A gibt nicht bei.

Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll oder muss Person A vier WOchen davor warten?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung welcher Zeitraum in dem Zusammenhang als kurz bevor stehend angesehen wird. Das wird bei einer Tageszeitung vielleicht auch anders sein als bei einem Buch.
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 20:50    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Person A sagt, im Juli wird sie über Person B berichten und Intimfotos veröffentlichen.

Person B mahnt Person A ab.
Person A gibt nicht bei.

Oha. Hat sich A negativ geäußert? Hat A eine vernünftige Fristsetzung verstreichen lassen?

kuaja hat folgendes geschrieben::

Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll oder muss Person A vier WOchen davor warten?


Ist denn zu erwarten, dass binnen 4 Wochen eine Einstweilige Verfügung ergeht? Manchmal ordnen die Richter auch eine Hörung an und dann dauert es womöglich zu lange, weil das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Besonders wenn man bedenkt, dass die Gegenseite womöglich kaum Zeit hat, weil Geschäftsführer, Anwalt und Steuerberater der Firma aus wichtigem Anlass in Dauerkonferenz sind.

selbstdenker
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 20:59    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

selbstdenker hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Person A sagt, im Juli wird sie über Person B berichten und Intimfotos veröffentlichen.

Person B mahnt Person A ab.
Person A gibt nicht bei.

Oha. Hat sich A negativ geäußert? Hat A eine vernünftige Fristsetzung verstreichen lassen?

kuaja hat folgendes geschrieben::

Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll oder muss Person A vier WOchen davor warten?


Ist denn zu erwarten, dass binnen 4 Wochen eine Einstweilige Verfügung ergeht? Manchmal ordnen die Richter auch eine Hörung an und dann dauert es womöglich zu lange, weil das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Besonders wenn man bedenkt, dass die Gegenseite womöglich kaum Zeit hat, weil Geschäftsführer, Anwalt und Steuerberater der Firma aus wichtigem Anlass in Dauerkonferenz sind.

selbstdenker


B sagt, er/sie wird sich in vier Wochen über B negativ äußern und Intimfotos veröffentlichen.

Man weiß doch vorher nicht, wie viel der Richter zu tun hat?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 21:06    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
B sagt, er/sie wird sich in vier Wochen über B negativ äußern und Intimfotos veröffentlichen.

Vielleicht versuchen Sie es noch mal mit Namen mit mehr Unterscheidungskraft. Cool
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 21:37    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
B sagt, er/sie wird sich in vier Wochen über B negativ äußern und Intimfotos veröffentlichen.

Vielleicht versuchen Sie es noch mal mit Namen mit mehr Unterscheidungskraft. Cool


pardon:
B sagt, er/sie wird sich in vier Wochen über A negativ äußern, etc.
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::

Person A sagt, im Juli wird sie über Person B berichten und Intimfotos veröffentlichen.


kuaja hat folgendes geschrieben::

B sagt, er/sie wird sich in vier Wochen über A negativ äußern, etc.


Was denn nun?
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 20:01    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Person A sagt, im Juli wird sie über Person B berichten und Intimfotos veröffentlichen.

Person B mahnt Person A ab.
Person A gibt nicht bei.

Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll oder muss Person A vier WOchen davor warten?

Ja - weil eine Begehungsgefahr besteht
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 20:21    Titel: Re: Vorabmahnung? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
... oder ...

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

Ja ...


Außerdem, ich weiß nicht wo ich nachschlagen soll aber heißt es nicht sinngemäß "wenn ein konkreter Grund zur Annahme besteht, daß die Veröffentlichung unmittelbar bevor steht"?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll

Zur Klarstellung: Ja, A kann jetzt schon einen Eilantrag, gestützt auf eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung, stellen, weil aufgrund der Ankündigung eine sogenannte "konkrete Erstbegehungsgefahr" besteht. A stützt sich hierbei auf § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 I BGB...

@FvG:

Ich wünschte manchmal, sie würden sich kürzer fassen, aber manchmal - wie hier - könnte es auch ruhig etwas länger und damit für den "Uneingeweihten" weniger kryptisch sein... Winken

Beste Grüße

Metzing
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
Kann Person A bereits jetzt schon einen Eilantrag stellen, um ein Ereignis zu verhindern, welches erst im Juli eintreten soll

Zur Klarstellung: Ja, A kann jetzt schon einen Eilantrag, gestützt auf eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung, stellen, weil aufgrund der Ankündigung eine sogenannte "konkrete Erstbegehungsgefahr" besteht. A stützt sich hierbei auf § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 I BGB...
@FvG:
I


Hätte ich nicht besser formulieren können. Cool
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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