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Verfasst am: 04.05.06, 09:52 Titel: Hund nicht an der Leine - beim 3. x ins Tierheim???
Hallo zusammen.
Meine Ma war gestern mit dem Hund spazieren und wurde vom Ordnungsamt (ein Polizist war auch mit dabei) angehalten, und musste 10 Euro bezahlen weil der Hund nicht angeleint war. Das ist auch soweit ok.
Der Polizist sagte dann allerdings noch das beim dritten mal, wenn die beiden erwischt würden, der Hund zuhause abgeholt würde und ins Tierheim kommen würde...!
Kann das denn sein??
Es ist ja keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit oder?
Vielen dank für die hilfe! _________________ MfG
Ich würde mal im entsprechenden Tierheim anrufen und mich erkundigen. Ansonsten: jetzt ist Brut- und Setzzeit (bis 15. Juli noch), da ist leider fast überall absoluter Leinenzwang - außer in Freilaufgebieten und auf Privatgrundstücken. Aber nicht jeder Hund jagd und ohne Leine ist es schöner - ich kann das gut verstehen, trotzdem keinen weiteren Ärger provozieren und Hundi brav anleinen.
Wär aber arg teuer für die Kommune. Die muss für die Unterbringung nämlich zahlen.
Ob der Rat damit einverstanden wäre?
Sch-meine, Geldbuße ist ne nette Einnahmequelle - aber so was?
Ich gehe mal davon aus, wenn es mein aufgrund zahlreicher Spaziergänge im gemeinsamen Revier dem Tierheim wohl bekannter Hund wäre, würde man ihn nach dem Abkassieren der üblichen Leckerchen über die Straße in den Park bringen und dann nach Hause schicken. Der kennt den Weg und weiß, wo er wohnt.
(Oder der Tierheimleiter würde anrufen: Abrazo, hol mal deinen Köter ab. Die Polizei hat den hier bei uns hinterlegt.)
_________________ Grüße,
Abrazo
hat der polizist die personalien oder die hundemarken-nr. notiert ?
Nein ?
wie will er dir dann in zukunft nachweisen, dass du 3 mal den hund frei laufen hattest ?
ich gehe davon aus, dass dies nur eine "einschüchterungstaktik" war.
trotzdem würde ich dir, bzw. deinem mann raten, weiteren ärger zu vermeiden und den hund in solchen "sperrgebieten" an die leine zu nehmen.
Wär aber arg teuer für die Kommune. Die muss für die Unterbringung nämlich zahlen.
Ob der Rat damit einverstanden wäre?
Sch-meine, Geldbuße ist ne nette Einnahmequelle - aber so was?
Ich gehe mal davon aus, wenn es mein aufgrund zahlreicher Spaziergänge im gemeinsamen Revier dem Tierheim wohl bekannter Hund wäre, würde man ihn nach dem Abkassieren der üblichen Leckerchen über die Straße in den Park bringen und dann nach Hause schicken. Der kennt den Weg und weiß, wo er wohnt.
(Oder der Tierheimleiter würde anrufen: Abrazo, hol mal deinen Köter ab. Die Polizei hat den hier bei uns hinterlegt.)
Hallo Abrazo!
War das jetzt nur fiktiv oder trifft die Geschichte zu?
Hier läuft das anders: Wenn ein alleine freilaufender Hund eingefangen und ins Tierheim gebracht wird, muss der Halter hinterher Kosten dafür erstatten - hab mal gehört, es wären so ca. 11,- € pro Tag und falls Fahrtkosten anfielen, weil das Tierheim den Hund irgendwo abholen musste, kommen dafür auch noch mindestens 14,- € dazu. Aber wenn ein Hund alleine im Wald umherläuft, kann das tödlich für ihn enden, je nachdem, welcher Jäger zuständig ist ...
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