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Verfasst am: 05.05.06, 04:58 Titel: Umfang der Garantie - Entschädigung wegen Nutzungsausfall?
Wenn z.B. ein Fahrzeug durch einen Garantiefall für mehrere Wochen ausfällt und deshalb auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden muß, können diese Kosten dann in Rechnung gestellt werden?
Was gilt analog in einem Gewährleistungsfall, wenn die Ware mit Transportschaden angeliefert wird?
Wenn z.B. ein Fahrzeug durch einen Garantiefall für mehrere Wochen ausfällt und deshalb auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden muß, können diese Kosten dann in Rechnung gestellt werden?
Was gilt analog in einem Gewährleistungsfall, wenn die Ware mit Transportschaden angeliefert wird?
sie können die kosten erstattet bekommen, wenn sie ihren privaten und beruflichen umfang nicht übersteigen. doch dieses ist zu beweisen und unter hohe anforderungen gestellt.
nicht ganz klar wurde mir, wo der kaputte wagen angekommen sein soll, bei ihnen oder beim händler.
grundsätzlich ist aber noch unter gewährleistung und garantie zu unterscheiden und dieses ist den agben zu entnehmen.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Mofa, daß von einer Spedition angeliefert wurde.
Da das Fz. nunmehr seit 3 Wochen in der Vertragswerkstatt steht, ohne daß es einen verbindlichen Termin gibt (Lieferschwierigkeiten bei den Ersatzteilen), möchte ich die angefallenen Kosten für ÖPNV und evt. die anteiligen Kosten der Versicherung erstattet bekommen.
Soweit ich weiß, sind die gesetzlichen Regeln der Gewährleistung durch die AGB nicht einzuschränken.
Das Mofa wurde über E-Bay bei einem Händler gekauft und von einer Spedition angeliefert.
Die Verpackung war nicht weiter beschädigt. Beim Auspacken fand ich in der Verpackung zwei kleine Bruchstücke aus Plastik. Denen habe ich weiter keine Bedeutung beigemessen, weil das Mofa äußerlich völlig unbeschädigt war.
Das Mofa wurde in Betrieb genommen und nach 31 Kilometern war es dann wieder außer Betrieb.
Es stellte sich heraus, daß die zwei Plastikteile die Halterungen für den Scheinwerfer in der Scheinwerferverkleidung waren. Der Scheinwerfer war also nicht mehr regulär befestigt. Durch die Vibrationen während der Fahrt verlor er dann wohl endgültig den Halt und baumelte nur noch lose in der Verkleidung. Dabei wurde wohl auch die Elektronik beschädigt. Jedenfalls wurde später festgestellt, daß das Lichschalterrelais beschädigt war. Außerdem hatte die Verkleidung eine Riss und muss ausgetauscht werden.
Auf die Lieferung der Ersatzteile warte ich jetzt seit drei Wochen.
Sollte mir heute nicht verbindlich ein Liefertermin genannt werden, werde ich wohl auf Rückgabe der Ware drängen.
Mein Frage bleibt aber: Kann ich die Folgekosten, z.B. die Fahrtkosten durch den ÖPNV in Rechnung stellen?
grundsätzlich ist es so, dass der händler die ersten sechs monate beweisen muss, dass kein mangel bei vertragsschluss vorlag.
demnach ist es nun wichtig, wann das mofa gekauft wurde und der mangel aufgetreten ist.
hast du den transport bezahlt? dann ist er versichert
Bei einem Kauf bei einem gewerblichen Händler trägt dieser das Transportrisiko.
Bei einem Transport mittels Spedition dürfte die Ware immer versichert sein.
Aber was hat das mit dem Umfang der Gewährleistung zu tun?
hast du den transport bezahlt? dann ist er versichert
Wie Du auf diesen Gedanken kommst, bleibt mir Schleierhaft.
Was hat die Bezahlung mit der Versicherung zutun?
Wenn ich bei xyz Versteigerung einen Artikel ersteigere ist er bei der Versendung
an mich nicht deshalb versichert weil ich ihn bezahlt habe. Eher nur dann, wenn der
Versender ihn auch als versichertes Paket verschickt.
Lawman hat folgendes geschrieben::
Bei einem Kauf bei einem gewerblichen Händler trägt dieser das Transportrisiko.
Das BGB sagt m.E. hier etwas anderes. Ich konnte die Stelle leider grade auf die schnelle
nicht ausfindig machen. Ich bin mir fast sicher, dass der Käufer automatisch das Risiko
des Versandes trägt, da der Erüllungsort meist der Sitz des Verkäufers ist.
Ab diesem Punkt geht jegliches Risiko auf den Käufer über (egal ob der VK gewerblich
oder privat handelt).
Lawman hat folgendes geschrieben::
Bei einem Transport mittels Spedition dürfte die Ware immer versichert sein.
"Dürfte", "könnte", "müsste sein". I.d.R. würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass
die Waren welche über eine Spedition angeliefert werden, automatisch versichert sind.
Das ist Sache der Vertragsvereinbarung. Eine versicherte Fracht ist m.E. nicht zwingend
vorgeschrieben.
Lawman hat folgendes geschrieben::
Aber was hat das mit dem Umfang der Gewährleistung zu tun?
Da in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr - wie richtig
geschrieben - greift, muss der gewerbliche VK in dieser Zeit beweisen, dass der
Mangel an der Sache _nicht_ schon beim Kauf vorhanden war. Viel mehr muss er
gesichert nachweisen können, dass die Ware einwandfrei bei Auslieferung war.
Sinn macht dieser Kommentar vor dem Hintergrund, dass man nicht weiss ob der VK
den Roller schon kaputt eingepackt hat (und so hoffte dass der K sich damit zufrieden
gibt oder es erst garnicht merkt) oder ob die Ware auf dem Versandweg beschädigt wurde.
Für Beschädigungen auf dem Versandweg müsste der VK dann nämlich in diesem
Falle nicht haften.
Viele Grüße,
Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
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