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Verfasst am: 10.05.06, 18:28 Titel: Post überweist "falsch"...was tun ?
Hallo!
Person A schickt vor 5 Wochen ein Paket an Person B via Post. Dabei wird die Option Nachnahme genutzt. Beim Ausfüllen des Paketscheines hat die Angestellte der Postagentur aber versehentlich eine falsche Bankleitzahl angegeben,wodurch das Geld offenbar beim falschen Empfänger landet. Was kann A in so einem Fall machen,außer zu hoffen,daß die Post das Geld zurückholen und an A senden kann ? Oder hat A nun die berühmberüchtigte Karte gezogen ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.05.06, 18:52 Titel:
A hätte auch einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Inhaber des Empfängerkontos. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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A hätte auch einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Inhaber des Empfängerkontos.
Nach welcher Norm denn? Hat nicht eher die Post den Herausgabeanspruch gegenüber dem Inhaber des Kontos? A hat doch mit einem internen Fehler der Post nichts zu tun, im Gegenteil, sein Anspruch gegenüber der Post bleibt bestehen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.05.06, 21:41 Titel:
Natürlich bleibt er das. Aber vielleicht ist ja der unberechtigte Empfänger (insbesondere vor dem Hintergrund drohender strafrechtlicher Konsequenzen) eher zur Herausgabe bereit als die Post das durch ihren Verwaltungsapparat gequirlt hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 11.05.06, 12:38 Titel: Re: Post überweist "falsch"...was tun ?
Hallo,
MarcoW1975 hat folgendes geschrieben::
Beim Ausfüllen des Paketscheines hat die Angestellte der Postagentur aber versehentlich eine falsche Bankleitzahl angegeben
ist das zufällig der Paketschein, den eigentlich der Kunde ausfüllt, den der Kunde aber in jedem Fall kontrolliert, bevor er ihn unterschreibt und damit der Post den Auftrag erteilt?
Zumindest ein Mitverschulden des Kunden würde ich nicht ausschliessen...
Dann hätten wir mit BGB § 812 eine Anspruchsgrundlage des Kunden gegen den Geldempfänger. Der hilft ihm aber nichts, da er den Empfänger nicht kennt. Den kann nur die Post über einen Nachforschungsauftrag herausfinden.
Von daher fürchte ich, dass das durchquirlen durch den Verwaltungsapparat der Post unvermeidlich sein wird.
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