Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsche Kontobuchung bei Bareinzahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsche Kontobuchung bei Bareinzahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DerDampfer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 12:48    Titel: Falsche Kontobuchung bei Bareinzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
Person X geht mit einer Bargeldsumme zu seiner Hausbank und zahlt auf das Sparkonto seiner Tochter diesen Betrag ein. (Geldgeschenk vom Ur-Opa)
Der Bankangestellte verbucht jedoch einen 10mal höheren Betrag, indem er statt 70.- Euro
700.- Euro eintippt und bestätigt auch noch die korrekte Einzahlung des viel höheren Betrages auf dem Beleg.
Frage: Welcher Sachverhalt liegt hier vor?
Ist Person X verpflichtet, diese falsche (zu seinen Gunsten) höhere Buchung der Bank zu melden?

Hoffe auf brauchbare Antworten
DerDampfer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich zitiere mal aus dem Thread, der jetzt gerade direkt über Ihrem Beitrag steht:

questionable content hat folgendes geschrieben::
Haben Sie irgendein auch noch so klitzekleines Argument, warum ein redlicher Mensch dieses Geld nicht zurückgeben würde und sollte?

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

verflixt! Jetzt ist mir Biber zuvorgekommen. Das Zitat wollte ich auch bringen.

Aber man glaubt es kaum: Solche Selbstverständlichkeiten finden ihren Niederschlag auch in harten Paragraphen

AGB private Banken hat folgendes geschrieben::
11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank

Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.


Und auch das glaubt man kaum: Der Bank fällt der Vorgang auf. Nicht sofort. Aber am Abend bei der Kassenaufnahme. Dann hat die Bank eine Kassendifferenz von 630 €. Und ein einigermaßen erfahrener Kassierer kommt dann schon darauf, welcher Kunde das Geld bekommen hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

*autsch*

... und dann gäbs da noch den STGB-Paragraphen ... "ungerechtfertigte Bereicherung" ...

OffTopic
Warum habe ich das Gefühl, es herrscht bei derartig gearteten Fragen des öfteren die Mentalität vor "die Banken haben ja Geld"?
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na ja. Der STGB-Paragraph "ungerechtfertigte Bereicherung" steht im BGB(*) und ist mehr als nur ein Paragraph.

(*) BGB Titel 26: "Ungerechtfertigte Bereicherung" § 812 - 822

Aber ich glaube, die Off-Topic-Bemerkung ist hier genau On-Topic.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, mein Fehler. Bin da nicht so firm Winken

Es ist echt traurig ... aber dass die einzelnen Kunden das Geld der Bank bezahlen, wird meist nicht bedacht ... jeder, der die Bank um Geld prellt, "bestieht" eigentlich die anderen Kunden ... aber was solls ... c'est la vie Traurig
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.