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Wasser ist aus der Heizung ausgelaufen?

 
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 13:42    Titel: Wasser ist aus der Heizung ausgelaufen? Antworten mit Zitat

Hallo, wenn aus der Etagenheizung Wasser ausgelaufen ist?
Die Heizung wurde repariert, aber das augetretene Wasser hat in der Küche, wo die Heizung steht Schäden hinterlassen.
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichtversicherung den Schaden abdeckt, der enstanden ist.
1. eine Wand ist feucht geworden und hat einen ca. 40 * 40 cm großen Fleck im angenzenden Flur
2. Der Laminatboden ist aufgeschwollen und uneben geworden
3. Diverse Dinge sind feucht und unbrauchbar geworden

Danke für Rat!
Uwe
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt mehrere Versicherungen, die hier in Frage kämen.

* die Wohngebäudeversicherung: für Schäden an Gebäudebestandteilen; z.B. Verputz, Tapeten, Bodenbeläge, soweit dieser nicht dem Mieter gehört

* Hausratversicherung: für Schäden am Hausrat, also bewegliche Sachen in der Wohnung des Mieters, die nicht zu den Gebäudebestandteile zählen

Dazu müsste man genaueres über die beschädigten Sachen wissen

* Haftpflichtversicherung: möglicherweise, wenn ein Schadenverursacher gefunden wird und wenn diesem ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

(an die Moderatoren: man könnte das vielleicht ins Versicherungsrecht verschieben)
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Grüße, Mogli
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Zuletzt bearbeitet von Mogli am 11.05.06, 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

in der hausratversicherung sind im rahmen der versicherten kosten auch reparaturen an bodenbelägen, innenanstrichen oder tapeten mitversichert, wenn der schaden durch leitungswasser eingerteten ist (unabhängig davon, wer die tapeten, bodenbeläge etc, eingebracht hat) - siehe §2 der VHB

hier besteht teilweise eine doppelversicherung mit der gebäudeversicherung. i.d.r. übernimmt eine der beiden die kosten voll, und holt sich bei der anderen versicherung die hälfte wieder.
_________________
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
in der hausratversicherung sind im rahmen der versicherten kosten auch reparaturen an bodenbelägen, innenanstrichen oder tapeten mitversichert, wenn der schaden durch leitungswasser eingerteten ist (unabhängig davon, wer die tapeten, bodenbeläge etc, eingebracht hat) - siehe §2 der VHB

hier besteht teilweise eine doppelversicherung mit der gebäudeversicherung. i.d.r. übernimmt eine der beiden die kosten voll, und holt sich bei der anderen versicherung die hälfte wieder.


da hast du natürlich recht. ich sollte meine eingerosteten Kenntnisse von Hausrat vielleicht doch wieder mal etwas aktualisieren.... Verlegen Verlegen

trotzdem wäre es hilfreich, wenn wir wüssten, ob es sich um eine gemietete Wohnung oder Eigentumswohnung handelt.

Denn wenn ich bei mir im § 2 der VHB 92 nachlese, finde ich in Punkt "g":

" ... für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen"

Wer also Wohnungseigentümer ist, muss diesbezüglich auf die Wohngebäudeversicherung zurückgreifen.
_________________
Grüße, Mogli
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 14:59    Titel: Es geht um einen Mieter. Antworten mit Zitat

Grüße
Uwe

//EDIT: Lieber User UweG, sind wir hier neuerdings ein Gruß-Forum oder wollten Sie nur zeigen, daß Sie den von Ihnen eröffeneten Thread weiter verfolgen Frage Irritierte Grüße, Metzing//
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann kann ja der Mieter seine Hausratversicherung in Anspruch nehmen, und zwar für die Durchnässungsschäden an seinem Hausrat und für die Schäden an Bodenbelag und Tapeten.

Wenn allerdings der Estrich oder der Innenputz auch was abgekriegt haben sollte, dann bleibt es hierfür bei der Gebäudeversicherung ; bzw. darum muss sich der Vermieter kümmern - ob er das an seine Versicherung weitergibt oder selber zahlt ist seine Sache. Solange keiner gefunden wird, der den Schaden verschuldet hat, gibt es auch keine Regressmöglichkeit.
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