Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.05.06, 13:42 Titel: Wasser ist aus der Heizung ausgelaufen?
Hallo, wenn aus der Etagenheizung Wasser ausgelaufen ist?
Die Heizung wurde repariert, aber das augetretene Wasser hat in der Küche, wo die Heizung steht Schäden hinterlassen.
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichtversicherung den Schaden abdeckt, der enstanden ist.
1. eine Wand ist feucht geworden und hat einen ca. 40 * 40 cm großen Fleck im angenzenden Flur
2. Der Laminatboden ist aufgeschwollen und uneben geworden
3. Diverse Dinge sind feucht und unbrauchbar geworden
Es gibt mehrere Versicherungen, die hier in Frage kämen.
* die Wohngebäudeversicherung: für Schäden an Gebäudebestandteilen; z.B. Verputz, Tapeten, Bodenbeläge, soweit dieser nicht dem Mieter gehört
* Hausratversicherung: für Schäden am Hausrat, also bewegliche Sachen in der Wohnung des Mieters, die nicht zu den Gebäudebestandteile zählen
Dazu müsste man genaueres über die beschädigten Sachen wissen
* Haftpflichtversicherung: möglicherweise, wenn ein Schadenverursacher gefunden wird und wenn diesem ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
(an die Moderatoren: man könnte das vielleicht ins Versicherungsrecht verschieben) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 11.05.06, 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
in der hausratversicherung sind im rahmen der versicherten kosten auch reparaturen an bodenbelägen, innenanstrichen oder tapeten mitversichert, wenn der schaden durch leitungswasser eingerteten ist (unabhängig davon, wer die tapeten, bodenbeläge etc, eingebracht hat) - siehe §2 der VHB
hier besteht teilweise eine doppelversicherung mit der gebäudeversicherung. i.d.r. übernimmt eine der beiden die kosten voll, und holt sich bei der anderen versicherung die hälfte wieder. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
in der hausratversicherung sind im rahmen der versicherten kosten auch reparaturen an bodenbelägen, innenanstrichen oder tapeten mitversichert, wenn der schaden durch leitungswasser eingerteten ist (unabhängig davon, wer die tapeten, bodenbeläge etc, eingebracht hat) - siehe §2 der VHB
hier besteht teilweise eine doppelversicherung mit der gebäudeversicherung. i.d.r. übernimmt eine der beiden die kosten voll, und holt sich bei der anderen versicherung die hälfte wieder.
da hast du natürlich recht. ich sollte meine eingerosteten Kenntnisse von Hausrat vielleicht doch wieder mal etwas aktualisieren....
trotzdem wäre es hilfreich, wenn wir wüssten, ob es sich um eine gemietete Wohnung oder Eigentumswohnung handelt.
Denn wenn ich bei mir im § 2 der VHB 92 nachlese, finde ich in Punkt "g":
" ... für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen"
Wer also Wohnungseigentümer ist, muss diesbezüglich auf die Wohngebäudeversicherung zurückgreifen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 11.05.06, 14:59 Titel: Es geht um einen Mieter.
Grüße
Uwe
//EDIT: Lieber User UweG, sind wir hier neuerdings ein Gruß-Forum oder wollten Sie nur zeigen, daß Sie den von Ihnen eröffeneten Thread weiter verfolgen Irritierte Grüße, Metzing//
Na, dann kann ja der Mieter seine Hausratversicherung in Anspruch nehmen, und zwar für die Durchnässungsschäden an seinem Hausrat und für die Schäden an Bodenbelag und Tapeten.
Wenn allerdings der Estrich oder der Innenputz auch was abgekriegt haben sollte, dann bleibt es hierfür bei der Gebäudeversicherung ; bzw. darum muss sich der Vermieter kümmern - ob er das an seine Versicherung weitergibt oder selber zahlt ist seine Sache. Solange keiner gefunden wird, der den Schaden verschuldet hat, gibt es auch keine Regressmöglichkeit. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.