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Zuverdienst???

 
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HR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 06:14    Titel: Zuverdienst??? Antworten mit Zitat

Eine Frage im Namen meiner Nachbarin:

Sie ist berufsunfähig, bezieht daher auch Berufsunfähigkeitsrente und ist 63 Jahre alt. Nun möchte sie nebenbei etwas dazuverdienen. Darf sie das und wenn ja, bis zu welcher Höhe, bevor man ihr was abzieht??

Vielen Dank.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich mit Ausnahme der Geringfügigkeitsgrenze immer um individuelle Grenzen beim Hinzuverdienst handelt (abhängig von der Höhe der Beiträge vor dem Leistungsfall bzw. Rentenbeginn), sollte Sie diese Frage bei ihrem zuständigen RV-Träger stellen.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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MUNGA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 17:18    Titel: Zuverdienst Antworten mit Zitat

Wenn die Lady 63 Jahre alt ist, hat sie dann schon einmal geprüft, die geringere Berufsunfähigkeitsrente in eine (höhere) vorgezogene Altersrente umwandeln zu lassen?
Vorher sollte man allerdings die bisherigen Versicherungszeiten addieren oder bei der Dt. RV prüfen lassen, welche Wartezeiten erüllt sind. Macht jede A- und B Stelle.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn schon eine Berufsunfähigkeitsrente besteht, die Dame 63 Jahre alt ist und vielleicht noch mehr Wehwehchen da sind und
desweiteren vielleicht auch eine Schwerbehinderung von wenigstens 50% besteht
wäre es angebracht sich schnell mal mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Es könnte möglich sein das bei einer Rentenumwandlung wie von MUNGO beschrieben die Dame nicht mehr arbeiten muß, was ihr gegönnt sei.
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frank24
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt bei einer BU-Rente z.Z. 685,91 EUR. Falls die Nachbarin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen vorliegender BU bezieht, liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei 1.011,23 EUR.
Die Hinzuverdienstgrenzen können 2x pro Jahr ohne Auswirkungen auf den Rentenbezug überschritten werden. Der Hinzuverdienst darf in diesen Monaten dann in Höhe der doppelten Grenze erfolgen.
_________________
MfG

Frank


Zuletzt bearbeitet von frank24 am 18.05.06, 18:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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frank24
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Wenn schon eine Berufsunfähigkeitsrente besteht, die Dame 63 Jahre alt ist und vielleicht noch mehr Wehwehchen da sind und
desweiteren vielleicht auch eine Schwerbehinderung von wenigstens 50% besteht
wäre es angebracht sich schnell mal mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Es könnte möglich sein das bei einer Rentenumwandlung wie von MUNGO beschrieben die Dame nicht mehr arbeiten muß, was ihr gegönnt sei.


Wenn die anderen Voraussetzungen (also die Wartezeit von 35 Jahren) erfüllt sind, besteht auch ohne Vorliegen von Schwerbehinderung ein Altersrentenanspruch. Die BU ist hierfür ausreichend. Ggf. könnte auch Anspruch auf Altersrente für Frauen bestehen.

Sollte der RV-Träger bisher nicht auf den möglichen höheren Altersrentenanspruch hingewiesen haben, wird dieser auf ausdrücklichen Antrag die Altersrente auch noch nachträglich erbringen - also für die Zeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
_________________
MfG

Frank
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