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Fataler Fehler.... und nun?

 
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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 11:22    Titel: Fataler Fehler.... und nun? Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen,

in einem völlig fiktiven Fall, erstattet Anwalt A im Auftrag seines Mandanten B beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Ordnungsgeld, da der Antraggegner C seiner Auffassung nach gegen die Auflagen einer einstweiligen Verfügung verstoßen hat.

Nun unterläuft dem Anwalt in der Antragsschrift ein Fehler in der Benennung der Domain.
Anstelle www.domainname.de schreibt er www.domainnamxyz.de.

Natürlich ist die Seite welche er meint unter dieser Domain nicht auffindbar. Bekräftigt wird der Antrag noch durch diverse Ausdrucke welche der Antragsschrift beiliegen.

Wie schaut es aus? Kommt der Antrag trotz Fehler durch? Oder ist das ein fressen für den Anwalt D des Antraggegners C?

Wie sehen Sie das?
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 11:52    Titel: Re: Fataler Fehler.... und nun? Antworten mit Zitat

opfer_99 hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen zusammen,

in einem völlig fiktiven Fall, erstattet Anwalt A im Auftrag seines Mandanten B beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Ordnungsgeld, da der Antraggegner C seiner Auffassung nach gegen die Auflagen einer einstweiligen Verfügung verstoßen hat.

Nun unterläuft dem Anwalt in der Antragsschrift ein Fehler in der Benennung der Domain.
Anstelle www.domainname.de schreibt er www.domainnamxyz.de.

Natürlich ist die Seite welche er meint unter dieser Domain nicht auffindbar. Bekräftigt wird der Antrag noch durch diverse Ausdrucke welche der Antragsschrift beiliegen.

Wie schaut es aus? Kommt der Antrag trotz Fehler durch? Oder ist das ein fressen für den Anwalt D des Antraggegners C?

Wie sehen Sie das?


Wenn es nur ein Schreibfehler ist, geht der Antrag durch. Wenn er eine falsche Seite meint - Pech für seinen Mandanten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Freiherr,

danke für diesen Denkanstoß.

Gehen wir mal davon aus, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Dieser soll jedoch so unglücklich sein das eine andere Seite aufgerufen wird, welche mit dem Antragsgegner C nichts zu tun hat.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird es denn in der Praxis laufen? Der D wird sagen "das ist nicht die Seite meines Mandanten" (wenn er das nicht tut und bis zur mündlichen Verhandlung wartet, müßte er sich wohl was anhören vom Gericht Winken). Der A schreibt in seinem nächsten Schriftsatz "ups, Versehen, wir meinten domainname.de". Der Prozeß geht weiter.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

davon wird natürlich ausgegangen. Zwischenzeitlich sollte aber jeder Kluge Mensch, auch in diesen an den Haaren herbeigezogenem Beispiel, die Verfehlung ausgeräumt haben., oder aber die Seite aus dem Netz genommen haben.
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