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Wer muss mein Handy zahlen?

 
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psporting
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 16:34    Titel: Wer muss mein Handy zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Heute ist mir folgendes passiert:

Ich KFZ-Mechatroniker-Azubi und ein anderer Azubi fahren wohin ein Auto abschleppen!

Ich steig aus dem Geschäftsauto aus (halber drin halber draußen) und der andere Azubi rollt plötzlich ein bisschen vor!

Die Türschanier-Halterung stößt bei mir direkt auf den Oberschenkel, wo meine Hosentasche sitzt.

Mein Handy natürlich in der Hosentasche und die Halterung stoßt bei mir auf mein Handy, Display und Schale nun kaputt!

Wer muss haften? oder wie könnte man das eventuell machen?

PS:Der Betrieb ist nicht versichert!

Gruß
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jolle
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du im Wagen gesessen und der andere Azubi ist schuld daran dass der Wagen gerollt ist.

Was heisst "halber drin halber draussen" ?
[ironie] Ist der andere Azubi so dick dass er rollen muss ? Sehr glücklich [/ironie]


Privathandy oder Firmenhandy ? War das Handy für die Ausübung der Aufgabe erforderlich? Musste es mitgenommen werden ? Gibt es eine Handyversicherung ?

In meinen Augen ist das PP.....persönliches Pech....
die PHV des anderen Azubi....denke nich....Frage wäre ja, ob Du damit rechnen musstest dass der Wagen rollt und in der ja wahrscheinlich ungewöhnlichen Sitzposition Dein Handy gefährdet ist.

Ich schätze Dein Handy musst Du selber zahlen.
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 16.05.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

phv würde eh ausscheiden. wenn schon haftpflichtschaden ,dann kfz haftpflicht.
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psporting
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird das dann verrechnet mit der Versicherung?

Das Handy ist eineinhalb Jahre alt und gekauft habe ich es damals für 100 € inkl. Vertrag (der sich monatlich mit 10 € Grundgebühr beteiligt)

oder haben die Versicherungsunternehmer so eine Liste mit aktuellem Handypreis?

Gruß
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt nur den zeitwert für ein beschädigtes handy, nicht den neuwert. wie hoch der ist? da kann man sich am gebrauchtmarkt orientieren. nach 1 1/2 jahren ist jedenfalls nicht mehr allzuviel drin...

im übrigen greift die private haftpflichtversicherung des azubi nicht, da berufliche tätigkeit (kfz-gebrauch würd ich jetzt nicht mal unterstellen...). wenn, dann ist das ganze "irgendwie" über den arbeitgeber abzuwickeln, oder eben privat zu zahlen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es gibt nur den zeitwert für ein beschädigtes handy, nicht den neuwert.


das sehe ich anders, es bestünde Anspruch auf den Zeitwert für ein gleichwertiges Gerät, also mit (im Vergleich zu aktuellen Geräten) weniger Funktionen usw.. Die Höhe des Zeitwertes orientiert sich tatsächlich an den Handelspreisen für ein gleichartiges Gerät, gebraucht und entsprechend alt.

Den Wert eines beschädigten Gerätes wird keine Versicherung anbieten.

Aber der geschilderte Fall ist -wenn überhaupt- nur über die KH versichert. In der Betriebs-HP und PHV sind normalerweise alle Umstände im Zusammenhang mit dem Gebrauch (Führen, Fahren, Be- und Entladen etc.) von zulassungsfähigen Kfz ausgeschlossen.
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MfG,
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psporting
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::


Aber der geschilderte Fall ist -wenn überhaupt- nur über die KH versichert. In der Betriebs-HP und PHV sind normalerweise alle Umstände im Zusammenhang mit dem Gebrauch (Führen, Fahren, Be- und Entladen etc.) von zulassungsfähigen Kfz ausgeschlossen.


sehr doof
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

@duisburger
sie wissen doch was ich gemeint hab Winken natürlich nicht der wert des beschädigten handy, sondern, der (zeit-)wert den das beschädigte handy unmittelbar vor schadeneintritt hatte.

@psporting: das hab ich ned geschrieben Winken
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
@duisburger
sie wissen doch was ich gemeint hab Winken natürlich nicht der wert des beschädigten handy, sondern, der (zeit-)wert den das beschädigte handy unmittelbar vor schadeneintritt hatte.

@psporting: das hab ich ned geschrieben Winken


@talla: klar wusste ich das, aber vielleicht nicht jeder andere Lachen
@psporting: das war ich Verlegen
_________________
MfG,
Duisburger

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