| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
psporting FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 22
|
Verfasst am: 16.05.06, 16:34 Titel: Wer muss mein Handy zahlen? |
|
|
Hallo!
Heute ist mir folgendes passiert:
Ich KFZ-Mechatroniker-Azubi und ein anderer Azubi fahren wohin ein Auto abschleppen!
Ich steig aus dem Geschäftsauto aus (halber drin halber draußen) und der andere Azubi rollt plötzlich ein bisschen vor!
Die Türschanier-Halterung stößt bei mir direkt auf den Oberschenkel, wo meine Hosentasche sitzt.
Mein Handy natürlich in der Hosentasche und die Halterung stoßt bei mir auf mein Handy, Display und Schale nun kaputt!
Wer muss haften? oder wie könnte man das eventuell machen?
PS:Der Betrieb ist nicht versichert!
Gruß |
|
| Nach oben |
|
 |
jolle Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 16.05.06, 17:23 Titel: |
|
|
Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du im Wagen gesessen und der andere Azubi ist schuld daran dass der Wagen gerollt ist.
Was heisst "halber drin halber draussen" ?
[ironie] Ist der andere Azubi so dick dass er rollen muss ? [/ironie]
Privathandy oder Firmenhandy ? War das Handy für die Ausübung der Aufgabe erforderlich? Musste es mitgenommen werden ? Gibt es eine Handyversicherung ?
In meinen Augen ist das PP.....persönliches Pech....
die PHV des anderen Azubi....denke nich....Frage wäre ja, ob Du damit rechnen musstest dass der Wagen rollt und in der ja wahrscheinlich ungewöhnlichen Sitzposition Dein Handy gefährdet ist.
Ich schätze Dein Handy musst Du selber zahlen. |
|
| Nach oben |
|
 |
vito-corleone Gast
|
Verfasst am: 16.05.06, 17:40 Titel: |
|
|
| phv würde eh ausscheiden. wenn schon haftpflichtschaden ,dann kfz haftpflicht. |
|
| Nach oben |
|
 |
psporting FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 22
|
Verfasst am: 16.05.06, 20:23 Titel: |
|
|
Wie wird das dann verrechnet mit der Versicherung?
Das Handy ist eineinhalb Jahre alt und gekauft habe ich es damals für 100 € inkl. Vertrag (der sich monatlich mit 10 € Grundgebühr beteiligt)
oder haben die Versicherungsunternehmer so eine Liste mit aktuellem Handypreis?
Gruß |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 17.05.06, 07:13 Titel: |
|
|
es gibt nur den zeitwert für ein beschädigtes handy, nicht den neuwert. wie hoch der ist? da kann man sich am gebrauchtmarkt orientieren. nach 1 1/2 jahren ist jedenfalls nicht mehr allzuviel drin...
im übrigen greift die private haftpflichtversicherung des azubi nicht, da berufliche tätigkeit (kfz-gebrauch würd ich jetzt nicht mal unterstellen...). wenn, dann ist das ganze "irgendwie" über den arbeitgeber abzuwickeln, oder eben privat zu zahlen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 17.05.06, 19:34 Titel: |
|
|
| talla hat folgendes geschrieben:: | | es gibt nur den zeitwert für ein beschädigtes handy, nicht den neuwert. |
das sehe ich anders, es bestünde Anspruch auf den Zeitwert für ein gleichwertiges Gerät, also mit (im Vergleich zu aktuellen Geräten) weniger Funktionen usw.. Die Höhe des Zeitwertes orientiert sich tatsächlich an den Handelspreisen für ein gleichartiges Gerät, gebraucht und entsprechend alt.
Den Wert eines beschädigten Gerätes wird keine Versicherung anbieten.
Aber der geschilderte Fall ist -wenn überhaupt- nur über die KH versichert. In der Betriebs-HP und PHV sind normalerweise alle Umstände im Zusammenhang mit dem Gebrauch (Führen, Fahren, Be- und Entladen etc.) von zulassungsfähigen Kfz ausgeschlossen. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
psporting FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 22
|
Verfasst am: 17.05.06, 19:59 Titel: |
|
|
| talla hat folgendes geschrieben:: |
Aber der geschilderte Fall ist -wenn überhaupt- nur über die KH versichert. In der Betriebs-HP und PHV sind normalerweise alle Umstände im Zusammenhang mit dem Gebrauch (Führen, Fahren, Be- und Entladen etc.) von zulassungsfähigen Kfz ausgeschlossen. |
sehr doof |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 18.05.06, 07:18 Titel: |
|
|
@duisburger
sie wissen doch was ich gemeint hab natürlich nicht der wert des beschädigten handy, sondern, der (zeit-)wert den das beschädigte handy unmittelbar vor schadeneintritt hatte.
@psporting: das hab ich ned geschrieben  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 18.05.06, 13:35 Titel: |
|
|
| talla hat folgendes geschrieben:: | @duisburger
sie wissen doch was ich gemeint hab natürlich nicht der wert des beschädigten handy, sondern, der (zeit-)wert den das beschädigte handy unmittelbar vor schadeneintritt hatte.
@psporting: das hab ich ned geschrieben  |
@talla: klar wusste ich das, aber vielleicht nicht jeder andere
@psporting: das war ich  _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
|