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Bargeld oder Gutscheinkarte?

 
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that´sme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 16:18    Titel: Bargeld oder Gutscheinkarte? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
habe folgende Frage:
Person A hat in Geschäft B Kleidung gekauft und mit Kreditkarte bezahlt. Nachdem A zu Hause die Sachen anprobiert und festgestellt hat, dass diese nicht passen, wollte sie die Artikel wieder ins Geschäft zurückbringen und ihr Geld wieder haben. Es wurde A jedoch gesagt, dass sie, da mit Kreditkarte drei Tage vorher bezahlt , nur eine Gutscheinkarte aber kein Bargeld bekommen würde (da es sowieso ein Kulanzumtausch wäre, da ja Umkleidekabinen zur Verfügung stehen würden), da das Geld der Kreditkartenzahlung noch nicht auf dem Konto von B gutgeschrieben sei. Dieses würde erst im nächsten Monat passieren und erst DANACH könne A die Gutscheinkarte gegen Bargeld eintauschen. Es wurde etwas von >kostenlosem Darlehn< gesagt, welches A bekommen würde, wenn sie jetzt das Geld ausbezahlt bekäme.
Stimmt das so? Darf B wirklich nur mit Gutscheinkarte arbeiten? Wenn ja, auf welchen Paragrafen kann sich B berufen?
Würde mich freuen, wenn jemand antworten kann. Danke
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

B braucht imho keinen Paragraphen.
B ist in diesem Fallbeispiel gesetzlich NICHT zum "Umtausch" verpflichtet.
Wenn B dies freiwillig tut ("Kulanz"), dann setzt B hierfür auch die Regeln.
A sollte froh sein, die Klamotten überhaupt wieder los geworden zu sein.
Wenn A die Regeln von B nicht passen, kann er die Sachen ja behalten ... oder "Vertrag ist Vertrag" ... Winken

---
Dies ist keine Rechtsberatung - sondern meine unqualifizierte Laien-Meinung!
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that´sme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, zewa,
allerdings wäre es nicht schlecht, wenn es doch für solche eventuellen Fälle irgendwo etwas nachzulesen gäbe Winken
Gibt es da vielleicht doch etwas?
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

that´sme hat folgendes geschrieben::
allerdings wäre es nicht schlecht, wenn es doch für solche eventuellen Fälle irgendwo etwas nachzulesen gäbe Winken
Gibt es da vielleicht doch etwas?


Ja, und zwar
in den AGB, die in den Geschäftsräumen aushängen und häufig auch auszugsweise auf der Rückseite des Kassenbons abgedruckt sind... Winken

ausserdem hier:
Zitat:
§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


Ist die Ware fehlerfrei, besteht demnach kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht.
Übrigens: Bei Kreditkartenzahlung durch den Kunden verlangen die Kartenunternehmen vom Händler eine Gebühr zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Die muss er in jedem Fall abführen, auch wenn der Kunde vom Kauf später zurückgetreten ist. Wenn der Händler also ein paarmal am Tag Geld für eine KK-Zahlung herausgibt, ohne was zu verkaufen, ist er demnächst pleite.
War das verständlich?

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

that´sme hat folgendes geschrieben::
Danke, zewa,
allerdings wäre es nicht schlecht, wenn es doch für solche eventuellen Fälle irgendwo etwas nachzulesen gäbe Winken
Gibt es da vielleicht doch etwas?


Im BGB steht, daß es ein Widerrufsrecht u.a. nur im Fernabsatzhandel gibt. Also schließt es den stationären Handel aus.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, von jedem Kreditkartenterminal auch wieder eine Gutschrift auf die Kreditkarte zu veranlassen. Somit hat keiner einen Verlust durch Zinsen oder Disagio.

Zumindest der Erstattungsprozeß sollte hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem sollte man in Betracht ziehen, dass es lange eine beliebte Masche war, Kreditkarten zu klauen und bevor der Inhaber dies bemerkt, damit reichlich Waren zu kaufen, die man dann wieder gegen Erstattung des Kaufpreises in Bargeld zurückgibt.

Schon aus diesem Grund wäre der B dumm, in Bargeld zu erstatten. Denn diesmal ist es A, also der legale Besitzer der Kreditkarte.

Nächstes Mal steht aber vielleicht der C vor B, der vorher dem A die Karte - noch unbemerkt - entwendet hat. Cool
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that´sme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

@christoph: Zitat:" Im BGB steht, daß es ein Widerrufsrecht u.a. nur im Fernabsatzhandel gibt. Also schließt es den stationären Handel aus". Zitat Ende.
Heißt das, dass man in Geschäften generell alles zurückgeben kann? Irgendwie stehe ich, glaube ich, grade auf´m Schlauch Winken

Ansonsten schon mal Danke für eure Antworten. Bei B gibt es NICHT die Möglichkeit die Gtschrift auf die Kreditkarte vorzunehmen.

@zewa: ich vermute, dass dein letzt genannter Beitrag B zu seinem Verhalten veranlasst hat. Auch heut noch gibt es diese Fälle.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

that´sme hat folgendes geschrieben::
@christoph: Zitat:" Im BGB steht, daß es ein Widerrufsrecht u.a. nur im Fernabsatzhandel gibt. Also schließt es den stationären Handel aus". Zitat Ende.
Heißt das, dass man in Geschäften generell alles zurückgeben kann? Irgendwie stehe ich, glaube ich, grade auf´m Schlauch Winken


Nein. Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gibt es nur im Fernabsatzhandel; oder auch Online-Handel genannt.

Im stationären Handel könnte es nur ein freiwilliges Widerrufsrecht geben. Dann aber bestimmt der Händler die Spielregeln. Das ist wie bei einer Garantie, die ist auch freiwillig.

D.h. , im Normalfall dürfen im Geschäft nur dann Sachen zurückgegeben werden, wenn sie einen Mangel aufweisen, aber nicht, weil sie nicht mehr gefallen.
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