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Person A ist unter 25 J. hat seit über einem Jahr eigene Wohnung, bezieht ALU1 und bekommt, da dieses gering ausfällt noch ALU 2.
Kann und darf A jetzt noch was hinzuverdienen und wieviel.
Habe mal hier im Internet einen Sozialrechner mit den Daten gefüttert und 163€ Zuverdienst eingegeben und die wurden angerechnet, also bekam er von seinen Bezügen abgezogen.
Bei Erwerbseinkommen hat man im vorliegenden Fall also min. 100,- mehr als jetzt, max. 240,- bzw. mit Kind 270,-.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo Gerd,
erst einmal danke für die Antwort,
nur wie soll er jetzt berechnen was er nebenbei Verdienen darf da er von beiden Stellen Gelder bezieht.
Er würde sich ja freuen wenn er in Bezug auf ALU1 die 165€ und wegen der ALU2 noch einmal 100€ als Berechnungsgrundlage nehmen dürfte,
aber das geht ja nicht.
Bleibt da im Prinzip nur der höhere Betrag von 165€ ?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.05.06, 02:02 Titel:
Ist doch geschwungen wie gehobelt:
Hat man über 165,-, wird das ALG I entsprechend gekürzt. Dafür steigt wiederum das ALG II, weil das ALG I da ja angerechnet wird.
Bleibt also alles beim Alten.
Arbeitet man ab 15 Stunden, fällt das ALG I völlig weg (meist, außer bei manchen Altjobs). Dafür gibt es dann entsprechend mehr ALG II. What shells?
Also lange er tüchtig zu, auch alles Einkommen, was einem in Monaten zufließt, in denen man kein ergänzendes ALG II mehr bekommt, bleibt einem anrechenfrei im Folgemonat, soweit es nicht die Vermögensfreigrenzen sprengt nach § 12 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html
Wer also im Mai und/oder Juno 2.000 Eier verdienen kann, sollte das tun, das Geld bleibt ihm und wird allein im Zuflussmonat auf das ALG II angerechnet.
Jegliche Scheu vor einer Anrechnung wäre hier zweckwidrig. Eigenlich sollte man auf Anfragen "Wieviel kann ich hinzuverdienen ... .... ohne Anrechnung" überhaupt nicht mehr antworten.
Manche, wie ich, tun es dennoch. Um die Grundlagen klarzustellen.
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