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Zuverdienst

 
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 08:12    Titel: Zuverdienst Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Habe eine Frage zum Hinzuverdienst.

Person A ist unter 25 J. hat seit über einem Jahr eigene Wohnung, bezieht ALU1 und bekommt, da dieses gering ausfällt noch ALU 2.
Kann und darf A jetzt noch was hinzuverdienen und wieviel.

Habe mal hier im Internet einen Sozialrechner mit den Daten gefüttert und 163€ Zuverdienst eingegeben und die wurden angerechnet, also bekam er von seinen Bezügen abgezogen.

Über Antworten würde ich mich freuen

Gruß pcwilli
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Beim ALG I ist entscheidend, ob man 15 Stunden die Woche arbeitet oder mehr, dann entfällt das ALG I.

Ansonten sind bei neuen Jobs bis zu 165,- anrechenfrei beim ALG I

Beim ALG II gibt es keine Stunden- und keine Einkommensbegrenzung. Die Freibeträge sind hier 100,- pauschal, vom Rest 20 % vom Brutto auf das Netto angerechnet, ab 800 10 % bis 1.200, mit Kindern bis 1.500:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html

Bei Erwerbseinkommen hat man im vorliegenden Fall also min. 100,- mehr als jetzt, max. 240,- bzw. mit Kind 270,-.

Gruß aus Berlin, Gerd
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Beim ALG I ist entscheidend, ob man 15 Stunden die Woche arbeitet oder mehr, dann entfällt das ALG I.

Ansonten sind bei neuen Jobs bis zu 165,- anrechenfrei beim ALG I

Beim ALG II gibt es keine Stunden- und keine Einkommensbegrenzung. Die Freibeträge sind hier 100,- pauschal, vom Rest 20 % vom Brutto auf das Netto angerechnet, ab 800 10 % bis 1.200, mit Kindern bis 1.500:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html

Bei Erwerbseinkommen hat man im vorliegenden Fall also min. 100,- mehr als jetzt, max. 240,- bzw. mit Kind 270,-.

Gruß aus Berlin, Gerd


Hallo Gerd,
erst einmal danke für die Antwort,
nur wie soll er jetzt berechnen was er nebenbei Verdienen darf da er von beiden Stellen Gelder bezieht.

Er würde sich ja freuen wenn er in Bezug auf ALU1 die 165€ und wegen der ALU2 noch einmal 100€ als Berechnungsgrundlage nehmen dürfte,
aber das geht ja nicht.
Bleibt da im Prinzip nur der höhere Betrag von 165€ ?

Gruß
pcwilli
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch geschwungen wie gehobelt:

Hat man über 165,-, wird das ALG I entsprechend gekürzt. Dafür steigt wiederum das ALG II, weil das ALG I da ja angerechnet wird.

Bleibt also alles beim Alten.

Arbeitet man ab 15 Stunden, fällt das ALG I völlig weg (meist, außer bei manchen Altjobs). Dafür gibt es dann entsprechend mehr ALG II. What shells?

Je mehr man verdienen kann, desto mehr bleibt in der Tasche. Minimum 100,- bei 100,-, Maximum 270,- bei 1.500 brutto mit Kind, ohne max. 240 bei 1.200, siehe §§ 11 und 30 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html

Also lange er tüchtig zu, auch alles Einkommen, was einem in Monaten zufließt, in denen man kein ergänzendes ALG II mehr bekommt, bleibt einem anrechenfrei im Folgemonat, soweit es nicht die Vermögensfreigrenzen sprengt nach § 12 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html

Wer also im Mai und/oder Juno 2.000 Eier verdienen kann, sollte das tun, das Geld bleibt ihm und wird allein im Zuflussmonat auf das ALG II angerechnet.

Jegliche Scheu vor einer Anrechnung wäre hier zweckwidrig. Eigenlich sollte man auf Anfragen "Wieviel kann ich hinzuverdienen ... .... ohne Anrechnung" überhaupt nicht mehr antworten.

Manche, wie ich, tun es dennoch. Um die Grundlagen klarzustellen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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