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Der Unfallautofahrer ist bei der Versicherung n. eingetragen

 
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Seireeee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 11:06    Titel: Der Unfallautofahrer ist bei der Versicherung n. eingetragen Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Freund von mir hat das Auto meines Vaters benützt und jetzt einen Unfall verursacht, an dem er eindeutig die Schuld trägt.
Er besitzt einen gültigen Führerschein, stand nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und hatte auch das Einverständnis meines Vaters, den Wagen zu benutzen. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Das Problem ist, dass nur mein Vater und meine Mutter laut dem Versicherungsvertrag zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt sind.
Inwieweit wird der Schaden trotzdem von der Versicherung übernommen und kann es sein, dass diese das Geld von uns bzw. dem Freund zurückfordert?
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Seireeee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noch zur Ergänzung:
Es bestand nur eine Haftpflichversicherung und es geht auch nur um den Schaden am anderen Auto.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Passt besser ins Versicherungsrecht - verschoben.

Nach meiner Kenntnis wird die Haftpflicht den Schaden zahlen und den Betrag nicht zurückfordern. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Versicherung den Vertrag aber rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr so abrechnen, als ob der Fahrer hätte fahren dürfen (also Geld nachfordern). Außerdem m.E. kann u.U. eine zusätzliche Strafzahlung verlangt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft weiter!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

ja, so im großen wird das so gehandhabt.

die versicherung zahlt den schaden an den geschädigten, verlangt aber vom versicherungsnehmer u.u. eine "vertragsstrafe". die höhe findet man in den bedingungen (als beispiel: das könnte z.b. ein doppelter jahresbeitrag sein)
_________________
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